# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S102 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 102 Verhandlungen der 24ſten Allgemeinen oder „1. Die Synode wolle beſtimmen, daß dem Directorium des Con- cordia Publishing House die dasſelbe betreffenden Beſchlüſſe der Synode jedesmal ſofort nach beendigter Sitzung officiell mitgetheilt werden, damit die Ausführung derſelben nicht von dem Erſcheinen des Synodalberichts abhängig iſt. „2. Die Synode wolle ihren Secretär beauftragen, einem jeden Gliede des Directoriums ſeine Wahl ſchriftlich anzuzeigen. „3. Die Synode wolle durch geeigneten Beſchluß dem Durcheinander in der Orthographie unſerer deutſchen Schulbücher ein Ende machen. „4. Die Synode wolle beſtimmen, daß hinfort der Synodalbeitrag nicht mehr vom Concordia Publishing House, ſondern von den Kaſſirern der einzelnen Diſtricte collectirt werde. Wir ſehen uns außer Stande, die Collection zu beſorgen. „5. Da die Zahl der Leſer unſers ‚Schulblattes’ von Jahr zu Jahr abnimmt, ſo geben wir der Ehrw. Synode zu bedenken, ob nicht etwas ge⸗ ſchehen kann und ſollte, um das Blatt wieder auf eine zahlende Baſis zu bringen. „6. Da ſchon vielfach Anfragen eingelaufen ſind, ob wir nicht beſon⸗ dere Bücher und Schriften für Sonntagsſchulen herausgeben würden, ſo ſtellen wir es der Ehrw. Synode anheim, zu beſtimmen, was in dieſer Sache geſchehen ſoll. Dasſelbe gilt in Bezug auf ein Geſuch, eine Wochenſchrift, genannt ‚Der lutheriſche Hülfsprediger’, herauszugeben. „7. Schließlich geben wir der Synode zu bedenken, ob es nicht an der Zeit wäre, den ‚Lutheraner’ in einem neuen Format erſcheinen zu laſſen, das heißt, etwas kleiner, aber mit 16 Seiten, ſtatt wie bisher mit 8 Seiten. Der vielen Quittungen, Conferenz⸗ und anderer Anzeigen wegen ſind wir häufig genöthigt, dem ‚Lutheraner’ in ſeinem jetzigen Format von 2 bis 4 Seiten Beilage zuzugeben. Das macht viel Extraarbeit und verurſacht große Koſten, die bei dem vorgeſchlagenen Format wegfallen würden, und was an Raum übrig bleibt, kann immer mit gutem Leſeſtoff angefüllt werden. Mit Genehmigung der Redaction erlauben wir uns, der Ehrw. Synode eine Probenummer des neuen Formates vorzulegen.“ (Bericht des Directoriums.) „Die von der Allgemeinen Synode im Jahre 1896 ernannte Reviſions⸗ commiſſion für Druckerei, Agentur und Kaſſe hat ſowohl die Bücher und Kaſſen des Concordia Publishing House wie auch diejenigen des All⸗ gemeinen Kaſſirers gemäß Inſtruction alljährlich revidirt und erlaubt ſich nunmehr, der Ehrwürdigen Synode darüber Bericht zu erſtatten. „Was zunächſt die Bücher und Kaſſen des Allgemeinen Kaſſirers betrifft, ſo haben wir uns durch eingehende Reviſion von der gewiſſenhaften und kaufmänniſchen Führung derſelben überzeugt und uns auch allemal deſſen vergewiſſert, daß der Baarbeſtand — am 1. Februar