# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S56 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 56 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. Reich der Natur eine ewige Kraft ersieht und in seiner ihm eigenen Thätigkeit durch ein sittliches Bewußtsein, das ihm die Gottheit näher bezeugt und nur in der Abhängigkeit von derselben gegründet sein kann, sich bestimmt weiß. Die Gesetze der Natur schließen die Möglichkeit eines andern als von ihnen normirten Thuns völlig aus, so sind auch die vitalischen Bewegungen in uns Triebe, von deren Bestimmungsgrund und determinirten Art und Weise zu wirken wir keine innere Anschauung haben, obschon unsere Seele vermöge eingeborner Ideen als eines vorauszusetzenden, von Grundtrieben unzertrennlichen, nur in kein unmittelbares Bewußtsein fallenden Umstandes der einzige und mächtige Quell aller dergleichen Verrichtungen bleibt, vgl. Richter Erkenntniß des Menschen S. 381 fgg.; von der Offenbarung göttlichen Willens hingegen für darüber hinausgehendes Handeln vermochte der Mensch sich loszureißen; darum kann sich auch das sittliche Gesetz nicht unmittelbar in ihm mehr realisiren, und erscheint demnach ohne discursive Erkenntniß, die von dem Willen abhängt, wie kein Naturgesetz, in dem Grunde seines Geistes, um dort als solches geltend sich zu machen. Es sind die Grundelemente der Persönlichkeit, durch die sowohl die Gottähnlichkeit creatürlicher Wesen als ihre Gemeinschaft mit dem Schöpfer stets bedingt ist. Sie sollten dadurch fähig sein in ein Verhältniß zu Ihm zu treten, da Er Sein Wohlgefallen außer Seinem ewigen und nothwendigen Objecte auf sie also richtete, daß es nicht von Seiner eignen Schöpfung und Bestimmung allein abhinge, und sie in der Einigung ihres selbstbewußten Strebens mit dem göttlichen Willen, der heilig und gut ist, einer um so größeren Seligkeit theilhaftig würden, je inniger, edler und vortrefflicher das Verhältniß sein würde, in welches sie vor allen unfreien Geschöpfen hierdurch versetzt wären. Wenn dieser letztern Einrichtung und gegenseitige Verknüpfung nicht ausschließlich dahin abzielte, daß sie, die Basis eines natürlichen Daseins für jene, in die Möglichkeit und Folgen ihrer freien Thaten einen Einfluß hätten: so wäre die ganze Welt mit Allem, was darin ist, in Ansehung Seiner von Gott ganz vergeblich erschaffen worden. Denn sie ohne die persönlichen Creaturen enthält Nichts, was nicht Gott als einer determinirenden Ursache adäquat zuzuschreiben wäre; mithin bekommt sie durch ihre Existenz kein anderes Verhältniß gegen Ihn, als sie im Stande des Nichtseins zuvor schon hat, indem ihre zeitliche Entwicklung ebenso, wie ihre Möglichkeit und Wirklichkeit, schlechterdings und nothwendig von Gott allein dependirt. Die Idee, welche Gott von Seiner schöpferischen Kraft und dem, was Er hervorbringt, hat, kann Ihm nicht deutlicher werden durch das Sein des Endlichen; wird das Wirklichgewordene nach allen Umständen von Ihm selbst determinirt, so ist es in Ansehung Seiner gleichviel, ob es sei oder nicht. Mit Recht wird aber und der Schrift gemäß in den Dogmatiken der Kirche die Offenbarung Gottes, Seiner Herrlichkeit und Seines Ruhmes (doxa Dei), Seiner Vollkommenheit und Ehre und damit alle Mittheilung der Seligkeit als Endziel angegeben, daß Er die Welt in's Dasein rief, die Heilsöconomie hiernach in