# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S67 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 67 dieſe Weiſe mitzuhelfen, daß noch viele ihrer in der Irre dahingehenden Miterlöſten zum Glauben an Chriſtum gebracht und mit uns ewig ſelig werden können. Beſchloſſen, daß, wenn der Commiſſion für die Allgemeine Innere Miſſion beſondere Miſſionen von der Synode unterſtellt werden, dann auch für ſolche beſondere Miſſionen beſondere Kaſſen eingerichtet werden ſollen, damit nicht die Gelder, welche für die Innere Miſſion als ſolche beſtimmt ſind, für andere Miſſionen Verwendung finden. Beſchloſſen, daß zu dem Beſchluß der letzten Delegatenſynode: „Die Allgemeine Synode macht es ihrem Präſes zur Pflicht, bei Gelegen⸗ heit der Verſammlung der Diſtrictsſynoden ſich einen Einblick in das Ge⸗ biet der Inneren Miſſion der einzelnen Diſtricte zu verſchaffen, ſo daß auf dieſe Weiſe ein einheitliches Band geknüpft werde auch zwecks Vermitte⸗ lung zwiſchen etwaigem Ueberfluß und Mangel“ (Bericht der Allgemeinen Synode vom Jahre 1896, S. 76), noch folgende Beſtimmung hinzugefügt werde: Die Allgemeine Synode ordnet hiermit ferner an, daß die auf den zukünftigen Delegatenſynoden gegenwärtigen Vertreter der Allgemeinen Commiſſion für Innere Miſſion ſich mit dem Allgemeinen Präſes und den anweſenden Gliedern der Commiſſionen für Innere Miſſion in den einzel⸗ nen Diſtricten wenigſtens einmal während der Sitzungszeit der Allgemeinen Synode verſammeln behufs freier Beſprechung der Bedürfniſſe auf den ver⸗ ſchiedenen Miſſionsfeldern und gegenſeitigen Austauſches von gemachten Erfahrungen und guten Rathſchlägen. Beſchloſſen, daß bei Gelegenheit einer jeden zukünftigen Delegaten⸗ ſynode ein beſonderer Miſſionsgottesdienſt, ſei es in der Kirche oder — falls die Witterung es erlaubt — draußen im Freien, veranſtaltet werde, in wel⸗ chem von Rednern aus verſchiedenen Gebieten der Inneren Miſſion mehrere kurze Anſprachen berichtender Natur gehalten werden ſollen. Die Anord⸗ nung ſolcher Miſſionsgottesdienſte ſoll den Gemeinden überlaſſen bleiben, in deren Mitte die betreffende Delegatenſynode ihre Sitzungen abhält. Beſchloſſen, daß nach Schluß eines jeden ſolchen Miſſionsgottes⸗ dienſtes eine Collecte geſammelt werde, welche ausſchließlich für die Allge⸗ meine Kaſſe der Inneren Miſſion beſtimmt iſt. Beſchloſſen, daß die Allgemeine Synode ſämmtliche Diſtricts⸗ ſynoden recht herzlich und dringend erſucht — falls ſich noch nicht in ihrer Mitte eine ſogenannte Kirchbaukaſſe befindet —, eine ſolche ſofort einrich⸗ ten zu wollen zwecks Sammlung eines Kirchbaufonds zum Beſten ſolcher Miſſionsgemeinden, welche eines Kirchleins bedürfen und dasſelbe aus eigenen Mitteln nicht beſchaffen können, wohl aber mit Hülfe zinsfreier Darlehen aus einer ſolchen Kirchbaukaſſe. Es lehrt die Erfahrung, daß vielerorts der Umſtand ein großes Hinderniß fröhlichen Gedeihens einer Miſſionsgemeinde iſt, daß kein paſſendes Local zur Abhaltung der Gottes⸗ dienſte, resp. Gemeindeſchule gefunden werden kann, und wenn es ſich