# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 52 Aus einem Briefe eines Predigers der Missourisynode an einen Amtsbruder ꝛc. ner ausgesprochenen: so werden Sie sich selbst, geliebter Freund, von Parteilichkeit nicht freisprechen dürfen. Daß Herrn Grabau und den Seinen nicht Unrecht gethan wird mit jenen Klagen und Beschwerden, welche die von ihnen mit schaudererregender Ungerechtigkeit Excommunicirten erhoben haben, dafür liegen die Beweise vor in den eigenhändigen edirten Schriften. Daß die Kraft des Worts vom Amte abhängig sei, s. Grabau's Hirtenbrief, S. 15 fgg. Vgl. 45 fg. Desselben zweiter Synodalbrief von 1848, S. 11 fg. (Ebendaselbst, S. 115 fg. eine der gefährlichsten Consequenzen ihrer falschen Lehre, womit den lutherischen Bekenntnißschriften geradezu in's Angesicht geschlagen wird.) Ferner zweiter Synodalbrief, S. 24 fg. *), wo wir die Worte lesen: „Ei gewiß, daß die lutherische Kirche sichtbar ist! — und daß außer der lutherischen Kirche Niemand selig werden kann, ist nur zu gewiß." Vgl. Inform. I. 2. Wollten Sie sich die Mühe nehmen und die tabellarische Uebersicht und Zusammenstellung Grabauscher, papistischer und lutherischer Lehre im „Lutheraner," Jahrg. IX. 1853. No. 10 fgg. überlesen, Sie würden erstaunen, ja erschrecken über den Weg nach Rom, welchen Grabau und, die ihm anhangen, eingeschlagen haben. Seinem neuesten Project mit dem Kirchengericht wird daher auch von einem katholischen Blatte applaudirt. **) Sie räumen ein, verehrter Freund, daß die Definition der Augsburgschen Confession biblisch sei, „die Kirche ist die Versammlung aller Gläubigen." Das beigesetzte allgemeine Numerale zeigt unwidersprechlich, daß kein Gläubiger, er sei, wo er sei, hiervon ausgenommen werden dürfe, daß somit eine geistliche Congregatio aus der Welt Herausgerufener und durch den (wahren) Glauben Geheiligter indizirt werde. Wenn Sie nun als wesentliches Merkmal derselben angeben, daß sie ein sichtbarer Haufe von Bekennern sei, so wollten Sie ohne Zweifel damit ausdrücken, was die Augustana hinzufügt, „bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heil. Sacramente laut des Evangelii gereicht werden;" ich halte mich allein daran, weil anderer Worte Bedeutung einen schiefen und zu sehr üblen Mißverständnissen führenden Sinn veranlassen würde. Es ist demnach eine wichtige Wahrheit, daß, gleichwie die Gnadenmittel, soweit sie nicht verfälscht sind, constitutives Merkmal des Begriffs der Kirche sind, dadurch sie als heilige Versammlung auf Erden definirt wird, diese letztere, eigentlich unsichtbar, in der Verwaltung und Gebrauch der ersteren, (als ihren Wirkungen,) erscheint, welche sie doch zugleich als die alleinigen Bedingungen ihres Daseins anzuerkennen hat. Wir haben es hier nämlich mit Reflexionsbestimmungen zu thun, da beide gegenseitig, eine der anderen Voraussetzung ist; wie aus der Predigt der Glaube, so kommt aus diesem jene; das Wort Christi hat der himmlische Lehrer den ersten *) Anm. Ganz gegen den Dresdner Katechismus, der in der Buffalosynode eingeführt ist, Fr. 283 fgg. **) Anm. Beharrlich werden allen Widerlegungen von unsrer Seite, sowohl was Lehre als die practischen Fälle betrifft, nichts weiter als die dreistesten und gallichtesten Machtsprüche nur entgegengesetzt.