# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S53 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 53 Wir knüpfen deshalb an dieſer Stelle die Bitte an, die Ehrw. Synode wolle zur Vergrößerung und Verbeſſerung des Hospitals die Summe von $1000.00 bewilligen. „IV. Während einige nöthige Bauten ausgeführt worden ſind, iſt gerade das Gebäude, welches am dringendſten gewünſcht wurde und ſchon vor ſechs Jahren bewilligt worden iſt, nicht errichtet worden. Da das zu errichtende Hauptgebäude vor ſechs Jahren unter die ſogenannte Zweidrittel⸗ Regel geſtellt wurde, die Zweidrittel⸗Summe aber in drei Jahren nicht ge⸗ zeichnet wurde, ſo bat die Behörde vor drei Jahren, jene Zweidrittel⸗Regel in Bezug auf unſer ſo nöthiges Gebäude zu ſuspendiren. Die Ehrw. Synode glaubte dieſe Bitte nicht gewähren zu können. So ſchwer es Ihrer Behörde auch wird, ſo kann ſie doch nicht anders, als noch einmal bitten, entweder die Zweidrittel⸗Regel wenigſtens für dieſen Fall zu ſuspendiren oder aber in anderer Weiſe Vorkehrungen zu treffen, daß der beſchloſſene Bau in Angriff genommen werden kann. „V. Obwohl Ihre Behörde die Ehrw. Synode gerne mit weiteren Bitten verſchonen möchte, ſo kann ſie doch nicht umhin, derſelben die Bitte um etwa $2000.00 vorzutragen zur Vergrößerung der Wohnungen der Profeſſoren Roſs und Hattſtädt, da die vorhandenen Räume nicht aus⸗ reichend ſind. „VI. Ferner bittet die Behörde, die Synode wolle es gutheißen, daß ſie den Gehalt der Profeſſoren Huth und Roſs ihrer zahlreichen Familien wegen um $100.00 per annum erhöht hat. „VII. Endlich thun wir hiermit kund, daß Herr John Pritzlaff, der unſerer Anſtalt ſchon viel Gutes gethan hat, derſelben wieder eine Wohl⸗ that erwieſen hat, indem er der Synode das Grundſtück, auf welchem die Turnhalle erbaut iſt, zum Geſchenk gemacht und der Behörde den deed für dasſelbe eingehändigt hat. Die Ehrw. Synode wird nicht verfehlen, dem generöſen Geber einen herzlichen Dank zu votiren.“ (Bericht der Aufſichts⸗ behörde zu Milwaukee, Wis.) Beſchloſſen, daß die Synode zwar die vor ſechs Jahren gemachte Bewilligung von $35,000.00 für das Hauptgebäude des Colleges zu Mil⸗ waukee aufrecht erhalte, aber die Zweidrittel⸗Regel in Bezug auf Neubauten betreffs ihrer Anſtalten, alſo auch der zu Milwaukee, nicht aufhebe; doch hoffe ſie ſolche Vorkehrungen treffen zu können, daß das Hauptgebäude der Anſtalt zu Milwaukee möglichſt bald errichtet werde. Beſchloſſen, daß die Synode „zur Vergrößerung und Verbeſſerung des Hospitals“ auf der Anſtalt zu Milwaukee der dortigen Aufſichtsbehörde $1000.00 bewilligt. Beſchloſſen, daß der Aufſichtsbehörde zu Milwaukee, Wis., „zur Vergrößerung der Wohnungen der Profeſſoren Roſs und Hattſtädt, da die vorhandenen Räume nicht ausreichend ſind“, die Summe von $2000.00 bewilligt werde.