# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S86 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 86 Verhandlungen der 20ſten Allgemeinen oder Beſchloſſen, daß Herr Prof. Günther von der Conſtitution der Synode, ihrem jetzigen Wortlaut nach, einen Separatabdruck für alle die⸗ jenigen beſorge, welche ſie geſondert zu haben wünſchen. Luther⸗Denkmal. Die in Bezug auf dies Denkmal vor vier Jahren in St. Louis ge⸗ gründete Geſellſchaft, welche ſich die Aufgabe geſtellt hat, den Platz vor dem Concordia Seminar in St. Louis durch ein Standbild des Reforma⸗ tors Dr. Martin Luther zu ſchmücken, bat die Allgemeine Synode um Unterſtützung ihres Unternehmens. Beſchloſſen, daß die Allgemeine Synode es dabei ſein Bewenden haben laſſen muß, daß genannte Bitte den gegenwärtigen Synodalen kund geworden iſt, es jedem überlaſſend, ob und wie man jenem Unternehmen Unterſtützung gewähren wolle. Synodalland bei Burlington, Iowa. Dieſes zehn Acker umfaſſende und 5 Meilen nördlich von Burlington, Iowa, gelegene Stück Land iſt unſerer Synode unter der Bedingung ge⸗ ſchenkt worden, daß auf dieſem Grundſtück eine Wohlthätigkeitsanſtalt er⸗ richtet werde. Zugleich aber iſt der Synode die Erlaubniß ertheilt worden, daß ſie bis zur Errichtung der gewünſchten Anſtalt eine Nutznießung jenes Grundſtücks durch Verpachtung erziele unter der Bedingung, daß der er⸗ zielte Pachtzins einem der Waiſenhäuſer unſerer Synode alljährlich zuge⸗ wendet werde. Obgleich nun unter den obwaltenden Umſtänden — es iſt z. B. an jenem Orte und in der ganzen Umgegend keine unſerer Synodal⸗ gemeinden — wohl noch lange nicht an die Erfüllung der hauptſächlich ge⸗ wünſchten Verwendung des Landes gedacht werden kann, ſo iſt es doch unſere Pflicht, dem ferneren Wunſche des Gebers Rechnung zu tragen und den Ertrag des Landes unſeren Waiſenhäuſern zuzuwenden. Damit dies geſchehe, faßte die Synode in Bezug auf dieſe Sache folgende Beſchlüſſe: 1. Jenes Grundſtück bei Burlington, Iowa, werde verpachtet. 2. Die Verpachtung und Erhebung des Pachtzinſes werde dem Iowa⸗ Diſtrict unſeres Synodalverbandes mit dem Auftrage zugewieſen, daß genannter Diſtrict den jährlichen Betrag des Pachtzinſes den Waiſenhäuſern innerhalb unſerer Synode der Reihe nach zuwende. 3. Zu dem Zwecke, den Pachtzins nach Gebühr erheben zu können, laſſe der Iowa⸗Diſtrict das Grundſtück von Zeit zu Zeit — etwa alle 5 Jahre einmal — ſeinem Werthe nach abſchätzen.