# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S85 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Fünften Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1887. 85 Stimmrecht für Lehrer. Folgende Eingabe war von einer Anzahl Lehrer an die Synode ge⸗ richtet worden: „Unſere liebe Synode handelte ſicherlich ſehr weiſe, als ſie bei ihrer Gründung in ihre Conſtitution die Beſtimmung aufnahm, daß nur die Vertreter der Gemeinden Geldbewilligungen für Synodalzwecke machen können. Die Unterzeichneten ſind der Anſicht, daß dies auch in Zukunft ſo bleiben muß, daß alſo nur die bevollmächtigten Vertreter der Gemeinden in Geldbewilligungen Stimmrecht in der Synode haben ſollen. — Doch glauben wir auch, daß es der Synode nur zum Segen gereichen würde, wenn in Zukunft auch den Lehrern, reſp. berathenden Gliedern, in andern Sachen, z. B. Wahl der Beamten, das Stimmrecht gewährt würde. — Die Unterzeichneten richten daher an die Ehrw. Synode die beſchei⸗ dene Bitte, den Lehrern in ſolchen Dingen das Stimmrecht gewähren zu wollen.“ ... Nach dem Urtheil der Synode ſchließt die Gewährung dieſer Bitte eine Veränderung der Conſtitution ein; jene Bitte könnte alſo ſchon darum von der gegenwärtig tagenden Verſammlung nicht gewährt werden; die Synode iſt aber auch überhaupt nicht gewillt, eine derartige Veränderung anzubahnen, 1. darum nicht, weil der Segen, den man ſich davon ver⸗ ſprechen möchte, auch durch den Gebrauch der Rechte erlangt werden kann, welche den berathenden Gliedern bereits zuſtehen; und 2. darum nicht, weil nicht abzuſehen iſt, wo bei einem theilweiſen Stimmrecht die Grenze läge; daher Beſchloſſen, daß die genannte Bitte auf den Tiſch gelegt werde. Synodal⸗Handbuch. Herr Profeſſor Günther, welcher „mit der ſchließlichen Redaction und Beſorgung des Druckes der dritten Auflage des Synodalhandbuches“ be⸗ auftragt worden war (ſiehe Bericht der Delegatenſynode vom Jahre 1884, Seite 82), hielt es für geboten, mit dem Entwurf desſelben erſt vor die Synode zu treten, ehe er ihn dem Drucke übergebe. Beſchloſſen, daß Herr Prof. Günther beauftragt werde, alle etwa ſpäter noch gefaßten Beſchlüſſe, welche ſich für das Synodal⸗Handbuch eignen, gehörigen Orts einzufügen; auch ſämmtliche Beſchlüſſe mit dem Wortlaut derſelben in den Synodalberichten zu vergleichen, damit ihre Wortfaſſung mit der in den Berichten genau übereinſtimme. Beſchloſſen, daß Herrn Prof. Günther für die Ausarbeitung des Entwurfs des Synodal⸗Handbuches, welcher viel Zeit, ſchwere Mühe und großen Fleiß gekoſtet hat, ein herzlicher Dank ausgeſprochen werde.