# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 84 Verhandlungen der 20ſten Allgemeinen oder § 4. Die Diſtrictscommiſſion ſoll die Verhältniſſe der betreffenden Gemeinde genau zu erkunden ſuchen, nöthigen Falls auch ſich ſogleich an Ort und Stelle begeben, die Größe der Noth, ſowie die beſte Art und Weiſe zur Abhülfe ermitteln und demgemäß einen Aufruf veröffentlichen. Die für dieſen Zweck eingehenden Gaben ſind an den Diſtrictskaſſirer zu ſenden, der darüber im „Lutheraner“ quittirt und ſie der Commiſſion zur Ver⸗ fügung ſtellt. § 5. Sollten ungewöhnlich große Nothſtände eintreten, bei welchen es unmöglich wird, aus dem Diſtrict ſelbſt genügende Hülfe zu erlangen, oder ſollten mehrere Diſtricte zugleich ſchwer heimgeſucht werden, ſo ſollen ſich die Diſtrictscommiſſionen mit der Allgemeinen Commiſſion in Ver⸗ bindung ſetzen, und gemeinſchaftlich für geeignete Abhülfe ſorgen. § 6. In dem Falle, daß nach abgeholfener Noth noch Mittel übrig bleiben, ſoll der Ueberſchuß von dem Diſtrictskaſſirer, reſp. Allgemeinen Kaſſirer, aufbewahrt werden, um bei neueintretenden Nothſtänden auf An⸗ weiſung der Commiſſion verwendet werden zu können. § 7. Die Diſtrictscommiſſion ſoll der betreffenden Diſtrictsſynode, die Allgemeine Commiſſion der Allgemeinen Synode, bei ihren reſpectiven Verſammlungen Rechenſchaft ablegen. Da die einzelnen Diſtricte dieſe Sache erſt bei ihren nächſtjährigen Verſammlungen ordnen können: Beſchloſſen, daß dieſe neu getroffenen Einrichtungen in Kraft treten ſollen am 1. Januar des Jahres 1889. Beſchloſſen, daß die Geſellſchaft, welche die Unterſtützungsſache betreffs armer Wittwen und Waiſen von Paſtoren und Lehrern unter Händen hat, erſucht werde, ſich vor genanntem Datum nicht auflöſen zu wollen. Beſchloſſen, daß die Allgemeine Synode neben der neu zu er⸗ wählenden Unterſtützungscommiſſion, die ihr Amt am 1. Januar 1889 anzutreten hat, zugleich auch wieder Beamte der bisher beſtandenen Unter⸗ ſtützungscommiſſion für arme, kranke und altersſchwache Paſtoren und Lehrer erwähle, welche ihr Amt bis zum obgenannten Datum zu ver⸗ walten haben. Beſchloſſen, daß zu Gliedern der neuen Unterſtützungscommiſſion erwählt ſeien: Präſes C. Groß; Prof. F. Zucker und Herr H. Paul; und zu Gliedern der alten bisherigen Unterſtützungscommiſſion: Die Paſtoren H. Sieck, W. Achenbach und der Allgemeine Kaſſirer, Herr E. F. W. Meier.