# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S81 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Fünften Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1887. 81 Gehälter der Profeſſoren. Beſchloſſen, daß betreffs der Gehälter der Profeſſoren folgende Beſtimmungen gelten ſollen: 1. Die Gehälter der Profeſſoren zu St. Louis bleiben unverändert. 2. Der Gehalt der Profeſſoren zu Fort Wayne ſoll je $1000.00 be⸗ tragen, mit Ausnahme des Directors, deſſen Gehalt von der Synode auf $1200.00 feſtgeſetzt iſt, und des Herrn Prof. Zucker, welcher in Anbetracht ſeiner großen Familie eine Zulage von $100.00 erhalten ſoll. 3. Die Gehälter der Profeſſoren in Springfield bleiben unverändert mit Ausnahme des Gehaltes des Herrn Prof. Crämer, der als Director eine Zulage von $100.00 erhalten, und des Herrn Prof. Wyneken, welcher ebenfalls ſeiner großen Familie wegen eine Zulage von $100.00 er⸗ halten ſoll. 4. Die Gehälter der Profeſſoren in Addiſon bleiben unverändert. 5. Der Gehalt der Profeſſoren in Milwaukee ſoll je $1000.00 betragen mit Ausnahme des Directors, der $1100.00 erhalten ſoll. In Bezug auf Herrn Prof. Hattſtädt ſoll freie Wohnung nicht mit eingeſchloſſen ſein. Zwei neue Diſtricte. In Bezug hierauf lagen vor der Synode zwei Eingaben: eine, unter⸗ zeichnet von den Gemeinden im Staate Kanſas, und die andere, unterzeichnet von den Gemeinden in den Staaten California und Oregon. Durch beide Eingaben wurde die Synode erſucht, den betreffenden Gemeinden erlauben zu wollen, beſondere Diſtricte der Synode bilden zu dürfen. Beſchloſſen, daß den Gemeinden im Staate Kanſas geſtattet werde, einen eigenen Diſtrict zu bilden, zu welchem auch die Gemeinden im Staate Colorado gehören ſollen, und daß dieſer Diſtrict den Namen führe: „Der Kanſas⸗Diſtrict der Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St.“ Beſchloſſen, daß den Gemeinden in Californien und Oregon eben⸗ falls geſtattet werde, einen eigenen Diſtrict zu bilden und zwar unter dem Namen: „Der California⸗Oregon⸗Diſtrict der Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St.“ Beſchloſſen, daß in Bezug auf den zuletzt genannten neuen Diſtrict (California⸗Oregon), deſſen regelmäßiger Beſuch bei Gelegenheit ſeiner Synodalverſammlungen von Seiten des Allgemeinen Präſes wohl nicht erwartet werden kann, es den Gemeinden dieſes Diſtricts überlaſſen werde, eine Vereinbarung mit dem Allgemeinen Präſes zu treffen, wann und wie oft deſſen Beſuch bei Gelegenheit der Synodalverſammlungen jenes Diſtricts am angemeſſenſten iſt. —————— 6