# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S56 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 56 Verhandlungen der 20ſten Allgemeinen oder Beſchloſſen, daß die beantragte Beſprechung des ſtatiſtiſchen Jahr⸗ buches (reſp. die Vervollſtändigung desſelben), ſowie der mancherlei Rath⸗ ſchläge für die Diſtrictskaſſirer, als nicht zweckentſprechend abgelehnt werde. Beſchloſſen, daß die Concordia Waiſenheimath im Staate Penn⸗ ſylvania dieſelben Vergünſtigungen von Seiten unſeres Verlags genießen ſoll, wie alle anderen Wohlthätigkeitsanſtalten innerhalb unſerer Synode, und daß infolge deß eine kleine Bücherrechnung, die genannte Waiſenheimath in unſerem Verlage hat, für quittirt erachtet werde. Beſchloſſen, daß eine gleiche Vergünſtigung ſchon laut Beſchluß der Allgemeinen Synode im Jahre 1884 auch dem Wittenberg Waiſenhaus im Staate Wisconſin zu gewähren iſt. Beſchloſſen, daß die Eingabe der New Yorker Paſtoralconferenz betreffs Preiſermäßigung gewiſſer Bücher unſeres Verlags an das Direc⸗ torium verwieſen werde. Beſchloſſen, daß in den „Lutheraner“ nicht mehr ſolche Quittungen aufgenommen werden ſollen, welche eine Reihe von Namen mit Geldbei⸗ trägen aus ein und derſelben Gemeinde enthalten. — Dieſer Beſchluß ſoll im „Lutheraner“ veröffentlicht werden. Beſchloſſen, daß den Privat⸗Wohlthätigkeitsanſtalten innerhalb unſerer Synode die Spalten des „Lutheraners“ behufs Quittirung wieder offen ſtehen ſollen. Beſchloſſen, daß die Reviſion des Verlagsgeſchäfts, der Bücher und Kaſſe des Generalagenten und der Bücher und Kaſſen des Allgemeinen Kaſſirers fernerhin nicht, wie es bis jetzt geſchehen, alle drei Jahre ein⸗ mal, ſondern alljährlich durch die von der Synode beſtellte Reviſions⸗ commiſſion vorgenommen werde. Beſchloſſen, daß der Vormann der Reviſionscommiſſion beauftragt werde, alljährlich vor Reviſion der Allgemeinen Kaſſe von jedem der Herrn Diſtrictskaſſirer ein Statement über die von ihnen an den Allgemeinen Kaſſirer im Laufe des Jahres eingeſandten Gelder einzufordern. Beſchloſſen, daß dem Allgemeinen Kaſſirer geſtattet werde, ſeine jährlichen Kaſſenberichte, anſtatt wie bisher im Monat Januar, im Monat April im „Lutheraner“ zu veröffentlichen, da ja ſein, des Kaſſirers, Bericht an die Allgemeine Synode ebenfalls am 1. April abgeſchloſſen werden muß. Beſchloſſen, daß der Zuſchuß (circa $725.00.) zu der Herrn Paſtor Brunn in Steeden ausgeſetzten Penſion der Synodalkaſſe ent⸗ nommen werde. Anmerkung: Die jährliche Penſion, welche die Synode Herrn Paſtor Brunn ausgeſetzt hat, beträgt $250.00; alſo ſeit 1884, der letzten Delegatenſynode, $750.00, wovon circa $25.00 durch freiwillige Beiträge eingezahlt worden ſind.