# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 41 griffe des weltlichen Regiments, nach dem Worte Gottes in hl. Schrift, selber regieren können. Daß der Gebrauch dieser Gerechtsame von ihren verfassungsreiterischen Gegnern hüben und drüben Independentismus übel gescholten wird ins Blaue hinein, kümmert uns wenig; denn wir sind aus der evangelischen Lehre vom rechtfertigenden Glauben, von der Kirche und von der christlichen Freiheit deß göttlich gewiß, daß im Gewissen weder eines einzelnen Christenmenschen, noch einer einzelnen Gemeinde, noch der Gesammtheit aller Gemeinden irgend eine menschliche Gewalt, sie heiße Papst, Fürst, Bischof, Consistorium oder sonstwie, durch irgendwelche Ge⸗ und Verbote, Gesetze und Verordnungen regieren solle, sondern Christus allein, der einige und ewige König, durch sein Wort, und zwar nicht durch Mosis Gesetz, sondern durch das herrliche Evangelium in dem durch dasselbe gewirkten Glauben und Liebe. Wer nun wider diesen echt evangelischen Independentismus irgend einer menschlichen Gewalt unter dem Vorgeben eines göttlichen Rechtes die Macht einräumt, in seinem Gewissen durch Menschengebote zu regieren, der besteht nicht in der Freiheit, damit ihn Christus befreit hat, verläugnet den Glauben, fällt aus der Gnade und läßt sich wieder in das knechtische Joch des Gesetzes fangen; denn im Gewissen jedes einzelnen Christenmenschen, wie der ganzen Kirche, will allein Christus, der Herr, durch sein Wort im Geist und Glauben regieren zur Gerechtigkeit vor Gott und in der seligen und herrlichen Freiheit der Kinder Gottes. Solche dagegen — seien es einzelne Christenmenschen oder Gemeinden —, die nicht durch die Liebe auf dem Grunde des einen und reinen Bekenntnisses kirchliche Gemeinschaft anknüpfen und erhalten und dar⸗ in nicht willig und fröhlich allerlei heilsamer menschlicher Ordnung, die sie sich selbst geben, ähnlich wie etwa früher die gleichberechtigten Bürger einer freien Reichsstadt, sich unterwerfen, sondern in eigenwilliger Vereinzelung und Absonderung beharren, die sündigen allerdings wider die christliche Liebe; und dieß ist ja freilich insofern ein sündlicher, fleischlicher, separatistischer und Gott mißfälliger Independentismus. Daß wir aber mit diesem nichts zu schaffen haben, dafür ist ja das Ent- und Bestehen unserer Synode ein lautredender Thatbeweis; denn während bei uns keiner Gemeinde ihr im Evangelio be⸗ gründetes gutes Recht, im rechten Zusammenwirken des kirchlichen Lehramtes und der Hörerschaft sich nach Gottes Wort selbst zu regieren, irgendwie ver⸗ kümmert und geschmälert und keiner irgend eine menschliche Kirchenordnung, als nothwendig zum gesunden kirchlichen Bestehen wider die Lehre von der christlichen Freiheit oder gar mit Beschädigung der Lehre von der Rechtferti⸗ gung aus dem Glauben irgendwie aufgedrungen und aufgezwungen wird: so sind wir doch, der Liebe Christi gemäß, auf dem Grunde unseres guten Be⸗ kenntnisses und nach evangelischen Grundsätzen in eine solche Synodalge⸗ meinschaft getreten, die kein gesetzgebender Körper sein, sondern den einzelnen Gemeinden nur auf väterliche und brüderliche Weise berathend zur Seite stehen will, um durch das freie Zusammenwirken der Liebe die väterlichen