# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 40 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Uebermacht der weltlichen Obrigkeit in Deutschland vielfach behindert werde, ja in den östreichischen Landen dürfe kein lutherischer Pastor den Mund auf⸗ thun, die papistischen Lehren zu strafen, die doch um nichts besser seien, als die der Schwärmer. Und wenn auch drüben allerlei schwärmerische Secten, als z. B. die Me⸗ thodisten und Baptisten, nicht alsbald rechtliche Anerkennung oder doch Dul⸗ dung und freie Religionsübung erlangten, so ließen doch die kirchlichen Behör⸗ den sammt ihrem Oberhaupte, dem fürstbischöflichen Landesherrn nach wie vor offenbar rationalistische Prediger ihre gottlose seelenmörderische Lehre, die un⸗ läugbar grundstürzend und viel verderblicher sei, als die der Methodisten u. Bap⸗ tisten, Jahr aus Jahr ein dem armen Volke vortragen, dasselbe im Unglauben wider Christum stärken und die durch Christi Blut theuer erkauften Seelen zu ewiger Verdammniß dem Teufel in den Rachen werfen; ja, wiewohl es von Oben her hie und da anfange besser zu werden in den lutherischen Lan⸗ den, so käme es doch noch vor, daß rationalistisch gesinnte Candidaten, die deß kein Hehl haben, in das Pfarramt gesetzt würden.) Hier dagegen sei es also, wo irgend reine lutherische Lehrer mit schwär⸗ merischen Secten oder der römischen Kirche räumlich zusammenstießen und ein Kampf sich erhübe, daß die weltliche Obrigkeit dazu Allen freien Spielraum lasse — Summa hier sei in unserer Kirche Gottes Wort unbehindert auf dem Plan, theils um die eigenen Kirchkinder gegen verführerische Irrlehrer zu verwahren, ja diesen das Maul zu stopfen, theils um manche Aufrichtige aus ihren Anhängern für die Wahrheit zu gewinnen. Und in der That, so kurz auch noch die Geschichte z. B. unserer Synode ist, so hat sich doch schon mehrfach als klare Thatsache herausgestellt, daß die hitzigen Anläufe der Schwärmer und Rottengeister wider unsre Pastoren und Gemeinden gar bald nachließen, ihr eigen Ding flau und faul, matt und kalt wurde und ernste und aufrichtige Seelen, die sie verführt hatten und die na⸗ türlich in ihren Menschenfündlein und verderblichen Fälschungen der evange⸗ lischen Lehre von der Rechtfertigung des Sünders vor Gott durch gesetzliche Zuthaten keine Ruhe für ihr erschrecktes Gewissen finden konnten, den Friede⸗ fürsten in unsern Gemeinden fanden. Es stellt sich also bei einer Vergleichung zwischen Hüben und Drüben in Hinsicht auf die Regierung unsrer Kirche die unläugbare Wahrheit heraus, daß wir Lutheraner diesseits des Oceans uns in großem Vortheil befinden; denn unsre Lage ist insofern der der Kirche im Apostolischen Zeitalter ähnlich, daß die lutherischen Gemeinden ihre von Christo ihnen erworbenen evangeli⸗ schen Gerechtsame nicht nur, dem Namen nach, besitzen, sondern auch in der That und Wahrheit gebrauchen, und sich, unbeschränkt durch gesetzliche Ueber⸗ *) So z. B. neulich im Gebiet der freien Stadt Hamburg, wo ein offenbar rationa⸗ listischer Candidat Namens Grogengießer, der seinen Unglauben klar und offenbar in Druck⸗ schriften kundgegeben, in das Pfarramt gesetzt wurde.