# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Fünften Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1887. 41 Kirche ausgebildet werden, unſeres Erachtens nicht nur nicht fehlen, ſon⸗ dern daß der Beſuch dieſer Stunden für alle, welche überhaupt eine Sing⸗ ſtimme haben, obligatoriſch gemacht werden ſollte. Zugleich aber ſollte nach unſerem Dafürhalten entweder die Synode ſelbſt genau Aufgabe und Ziel dieſes Unterrichts beſtimmen, oder durch eine Committee von Sach⸗ verſtändigen beſtimmen laſſen. „Was den Gehalt des Directors betrifft, ſo erlauben wir uns zu be⸗ antragen, denſelben um $200 zu erhöhen, da der Director vor den andern Herren Profeſſoren ſelbſtverſtändlich allen Beſuchern der Anſtalt gegenüber Gaſtfreundſchaft zu üben hat und auch ſonſt gerade mit dem Amt des Direc⸗ tors vielerlei beſondere Ausgaben verknüpft ſind, welche ihm durch einen um die genannte Summe erhöhten Gehalt nach unſerem Dafürhalten nicht zu hoch gedeckt ſind. „Endlich erlauben wir uns darauf hinzuweiſen, daß der Beſchluß der letzten Delegatenſynode, wonach im College zu Fort Wayne von jetzt an die Ferien am letzten Mittwoch im Monat Juni beginnen und am letzten Mitt⸗ woch im Monat Auguſt enden ſollen (beide Termine eingerechnet), ſchwer⸗ lich der Abſicht der Synode entſpricht. Es ſei uns daher geſtattet, zu be⸗ antragen, daß dieſer Beſchluß dahin geändert werde, daß das Schuljahr auf allen unſeren Anſtalten am erſten Mittwoch im September beginne und am letzten Mittwoch im Juni ſchließe (beide Termine eingerechnet).“ (Bericht der Aufſichtsbehörde des Colleges zu Fort Wayne, Ind., geſchrie⸗ ben am 16. März.) Beſchloſſen, daß der Aufſichtsbehörde des Colleges zu Fort Wayne Vollmacht gegeben werde, den Fußboden im erſten und zweiten Stock des Hauptgebäudes erneuern zu laſſen, ſobald dies nöthig iſt. Beſchloſſen, daß 1) für alle Schüler der Anſtalt, welchen die Gabe des Geſanges nicht verſagt iſt, der Geſangunterricht obligatoriſch ſein ſoll; daß 2) die Regelung des Geſangunterrichts, ſowie die Beſtimmung des Ge⸗ haltes für einen beſonderen Geſanglehrer, wenn ein ſolcher nöthig ſein ſollte, der Aufſichtsbehörde übertragen werde. Beſchloſſen, daß dem Director der Anſtalt zu Fort Wayne ein jähr⸗ licher Gehalt im Betrage von $1200 bewilligt werde. Beſchloſſen, daß das Schuljahr der Anſtalt am erſten Mittwoch im September beginne und am letzten Mittwoch im Juni ſchließe (beide Termine eingerechnet). Beſchloſſen, daß dieſe ſoeben getroffene Beſtimmung betreffs Be⸗ ginnes und Schluſſes des Schuljahres mit Ausnahme des Seminars zu St. Louis für alle Lehranſtalten der Synode Geltung haben ſoll.