# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1887_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Verhandlungen der 20ſten Allgemeinen oder halten es daher für unſere Pflicht, die Synode erſt um Erlaubniß für ſolche Reparaturen zu fragen. Iſt es der Ehrw. Synode zu viel auf einmal, ſo könnte dieſelbe ja beſtimmen, daß in den folgenden drei Jahren je eine Re⸗ paratur zuerſt begonnen werde. „4. Schließlich bitten wir noch die Ehrw. Synode auf Wunſch des Lehrercollegiums, ſie möge beſchließen, ob bei jeder Synodalverſammlung der Allgemeinen ſowohl als der Diſtricts⸗Synode ſtets ein Profeſſor ge⸗ halten ſein ſolle, in der Anſtalt zu verbleiben oder nicht.“ (Bericht der Aufſichtsbehörde zu Addiſon, Ill., geſchrieben am 10. März.) Beſchloſſen, daß die Synode ebenfalls den herzlichſten Dank gegen Gott ausſpreche, daß Er ſeine ſegnenden Hände über die Anſtalt zu Addiſon ſo gnädiglich hat walten laſſen. Beſchloſſen, daß die von der Aufſichtsbehörde bei dem letzten Bau gemachte Mehrausgabe von $735.58 gebilligt werde. Beſchloſſen, daß die nöthigen Reparaturen an dem alten Seminar⸗ gebäude in der von der Aufſichtsbehörde vorgeſchlagenen Weiſe ausgeführt, und die dadurch entſtehenden Ausgaben zu den laufenden Ausgaben ge⸗ rechnet werden. Beſchloſſen, daß die Aufſichtsbehörde beauftragt werde, durch einen Aufruf im „Lutheraner“ von unſeren Gemeinden die für die Errichtung eines Wirthſchaftsgebäudes, resp. anderer damit verbundener Räumlichkeiten, nöthige Summe im Betrage von ca. $8000.00 zu erbitten. Beſchloſſen, daß, da das Wirthſchaftsgebäude ꝛc. auf $14,000.00 veranſchlagt iſt, jene ca. $6000.00, welche als Ueberſchuß vom letzten Bau noch vorhanden ſind, zu obgenannter Summe von $8000.00 geſchlagen und zum Neubau mit verwendet werden dürfen. — Mit dem Bau kann begonnen werden, ſobald zwei Drittel der Geſammtſumme durch Unterſchrift vorhan⸗ den ſind. Beſchloſſen, daß die Aufſichtsbehörde ermächtigt werde, eine neue, für den Director der Anſtalt paſſende, Wohnung im Betrage von circa $3000.00 zu erbauen, wenn die Collecten aus den Gemeinden $1500.00 mehr ergeben, als zum Bau des Wirthſchaftsgebäudes erforderlich iſt. Beſchloſſen, daß ein regelmäßig alljährlich wiederkehrendes Geſuch um Aushülfe von Seiten der Schüler im Schulhalten — welche Aushülfe nur in den dringendſten Nothfällen gewährt werden ſoll — für keinen drin⸗ genden Nothfall zu halten iſt. Beſchloſſen, daß bei allen Synodalverſammlungen, ſeien es ſolche der Allgemeinen oder Diſtricts⸗Synode, immer einer der Herren Profeſſoren behufs Beaufſichtigung der Schüler in der Anſtalt zu verbleiben habe. Betreffend den Anfang des Schuljahres in der Anſtalt ſiehe S. 41 dieſes Berichtes. Betreffend die Examination auswärtiger Schulamtscandidaten ſiehe S. 44 dieſes Berichtes.