# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 39 in welchem Verhältnisse sie hier, auch in Bezug auf ihre Regierung, zum weltlichen Regiment stehe? Da ist es ja nun freilich als eine unschätzbare Wohlthat Gottes zu er⸗ kennen und ihm billig dafür von Herzen zu danken, daß hier zu Lande eine grundsätzliche Scheidung von Kirche und Staat besteht, daß die weltliche Obrigkeit sich durchaus gar nicht in die Regierung der Kirche menget und nur dann abwehrend einschreitet, wenn bei obwaltenden Streitigkeiten in Sachen des äußerlichen Kirchenwesens, als z. B. über die Erhaltung der in⸗ corporirten Gemeinde⸗Verfassung, über den rechtmäßigen Besitz von Kirch⸗ häusern und dergleichen, ihr äußerlicher Rechtsschutz begehrt wird oder in Folge schwärmerischer und fanatischer Verirrungen von Seiten Einzelner in diesen oder jenen Glaubenspartheien die bürgerlichen Gesetze verletzt werden und die gemeine Wohlfahrt und der zeitliche Friede beschädigt wird. Nun könnte freilich Jemand sagen, dieses sei ja allerdings eine unbe⸗ streitbare Thatsache und die tyrannischen Uebergriffe des weltlichen Regiments in das der Kirche bis zur Gefahr der Verschlingung und der Verwandlung der Kirche in ein geistliches Zuchthaus und geistliche Polizei-Anstalt des Staats seien hier unmöglich. Auf der andern Seite aber erfolge aus jener grundsätzlichen völligen Sonderung von Kirche und Staat hier zu Lande der entgegengesetzte gräuliche Uebelstand. Weil nämlich hier keine Religionspartei die rechtliche Anerkennung und Bestätigung der weltlichen Obrigkeit zur Ausübung ihres Gottesdienstes be⸗ dürfe, so sei nun diese unbeschränkte Freiheit die Ursache, daß innerhalb des äußern Umfangs der christlichen Kirche gerade hier das erschreckliche Gewürm und Geschwürm zahlloser ungeheuerlicher und abenteuerlicher Schwärmer und Sectenhaufen bunt durch einander wirre und schwirre, welche ihre trüg⸗ lichen Arbeiter und falschen Apostel kreuz und quer durchs Land sende, die als geistliche Marktschreier und Quacksalber ihre so verschiedenen und doch alle „untrüglichen“ geistlich und heilig machenden alten und neuen Universal⸗ pillen und Lebens⸗Elixire, als unberufene Stumpredner, Jung und Alt an⸗ priesen und ungehindert und ungestraft gar manche Seele mit ihren Arze⸗ neien vielleicht bis zum Tode vergifteten und verdürben. Darauf diene zur Antwort, daß ja freilich solch schwärmerisches Hand⸗ thieren durch allerlei gesetzestreiberische, werkerische Parteigänger, Schwarm- und Rottengeister, die der hoffärtige Teufel, als h. Geist, hier kreuz und quer durchs Land sendet, eine unbestrittene Thatsache und ein kläglicher Uebelstand sei; doch sei eben so wenig das reine Wort Gottes behindert, sie anzugreifen, siegreich daniederzulegen und sie offenbar zu machen in der Schande ihrer Blöße, während leider solches redliche und ehrliche Bekämpfen der Irrthümer mit dem geistlichen Schwerte des Wortes Gottes durch die Dazwischenkunft *) oder *) So z. B. wurde wider das Ober-Kirchen-Collegium der lutherischen Kirche in Preußen, resp. dessen Vorsitzer Hrn. Dr. u. Prof. Huschke eine Rechtsklage erhoben, weil er ganz schriftgemäß, also wahr von der römischen Kirche geschrieben hatte.