# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Gewalt anschaue und bestrafe. Ein christlicher Fürst sei er nur darin, wenn er eben in christlicher Gesinnung, d. i. aus dem Glauben in der Liebe Land und Leute regiere, und in Beschützung der Rechtschaffenen und in Bestrafung der Ungerechten Recht und Gerechtigkeit, sei es auch durch Drohen, Strafen und mit der Gewalt des Schwertes, handhabe, seien die also Befrie⸗ deten nun Einzelbürger und Privatleute, oder bürgerliche Corporationen, oder kirchliche Gemeinden. Die dritte Antwort auf jene obige Frage, warum denn jetzt „das sogen. historische Recht“ der Fürsten, die luth. Kirche als Oberbischöfe zu regieren, so heftig bewegt und getrieben wird, ist die, daß diese ganze Bewegung ein Maskenspiel des leidigen Satans ist, der voll arger List hinter den Coulissen steckt, und die verborgenen Drähte und Seile also regiert, daß die regierten handelnden Personen es nicht merken. Denn wer anders als er ist es, der zunächst die reine lutherische d. i. evangelische Lehre von der Kirche und dem kirchlichen Lehramte, wie die Schrift sie begründet und die kirchlichen Symbole sie bezeugen, unter dem Namen und Scheine der Kirche, ja mit trüglicher An⸗ ziehung göttlichen Worts jetzt innerhalb der lutherischen Kirche so eifrig zu trüben und zu fälschen trachtet? Wer ist es anders, als er, der darnach im Zusammenhange damit die Frage von der Verfassung der Kirche also in den Vordergrund drängt, als hinge fürwahr heutzutage das Heil und Gedeihen der Kirche nicht mehr von der reinen evangelischen Lehre und dem durch sie im Herzen der bußfertigen Hörer gewirkten rechtfertigenden Glauben und der aus diesem fließenden evangelischen Gottseligkeit, sondern von dem Mitteldinge der Verfassung ab? Wer anders als dieser alte und neue Erzzauberer und Tausendkünstler ist es, der zu diesen zwei Gaukeleien und Blendwerken noch das dritte hinzufügt, daß „nach historischem Rechte“ in der lutherischen Lan⸗ deskirche dem Fürsten gebühre, als Oberbischof die Kirche in seinem Lande zu regieren? Aber wozu dieses Alles? Was ist das endliche Absehen des Teufels, in⸗ dem er sich hier in einen rechten Kirchenmann verkleidet und als Engel des Lichtes darstellt? Nichts anderes als dieses, um nicht nur aus der immer mehr zerfließenden und verschwimmenden, halt- und gestaltlosen Unionskirche, sondern auch aus der lutherischen, zumal am Vorabend großer Welterschütte⸗ rungen in wankenden und einstürzenden Thronen, vergehenden und entstehen⸗ den weltlichen Reichen und bei der überhand nehmenden Ungerechtigkeit, sei⸗ nem ältesten und treuesten Sohne und Statthalter seiner Kirche auf Erden, dem Antichrist zu Rom eine große Beute zuzuführen. Nach diesem Blicke auf die lutherischen Landeskirchen Deutschlands in Hinsicht auf deren schmachvolle Abhängigkeit, ja Knechtschaft in den Banden des Regiments der weltlichen Landesherrn als sogenannter Oberbischöfe, sei es uns nun, nach unsrem oben angezeigten Vorhaben, erlaubt, einen Blick auf unsre lutherische Kirche hiesigen Landes zu werfen und ins Auge zu fassen,