# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1857_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 35 ments nicht hätten, darin allein Christus durch sein Wort regieren wolle, — noch war es ein Recht, das ihnen etwa die verschiedenen kirchlichen Ortsge⸗ meinden ihrer weltlichen Gebiete (deren jeder einzelnen nach Christi Ausspruch und nach der evangelischen Lehre Matth. 18, 17. ebenso voll und ganz die Gewalt der Selbstregierung vertraut ist, wie der ganzen Kirche) übertragen hatten. Was ist also das sogen. „historische Recht“ der Landesfürsten, die luthe⸗ rische Kirche ihrer Lande als Oberbischöfe zu regieren, Anderes, als eine Art Verewigung jenes Nothstandes ohne Noth, indem eben nicht das Nöthige ge⸗ schah, die Gemeinden zur Erkenntniß und zum Gebrauch der ihnen von Christo erworbenen und im Evangelio ausgetheilten neutestamentlichen Gerechtsame zum Selbstregimente zu erziehen und heranzubilden und jene frühere noth⸗ gedrungene Bevormundung allmälig fallen zu lassen? Fragen wir aber, was denn die Ursache sei, daß dieses vermeintliche „hi⸗ storische Recht,“ von dem die Lehre unserer Kirche nichts weiß, von den ver⸗ fassungsreiterischen Theologen jetzt so nachdrücklich behauptet und betont werde? so ist die Antwort darauf eine dreifache. Zuerst nämlich ist es außer allem Zweifel, daß die schriftgemäße und symbolgetreue Anschauung vom Wesen der Kirche vielleicht bei den meisten lutherischen Theologen und Schriftstellern so ziemlich abhanden gekommen ist; denn sie schauen sie nicht wesentlich und eigentlich, weder in jeder Partikular⸗ gemeinde, noch in deren Gesammtheit, an als eine Versammlung der Gläu⸗ bigen und Gemeinde der Heiligen, die von dem h. Geiste durch die eine Taufe in dem e i n e n Glauben zu dem e i n e n geistlichen Leibe Christi, des einen Herrn und Heilandes, vereinigt und verbunden und als solche nur dem drei⸗ einigen Gotte sichtlich und bekannt ist, die aber gleichwohl den Glauben und das neue geistliche und himmlische Wesen, darin sie bereits verborgen mit Christo lebt, nach außen erkennbar darstellt als Säule und Grundveste der seligmachenden Wahrheit in der reinen und lautern Predigt des Evangelii und in der demselben gemäßen Verwaltung der h. Sakramente, kurz im Be⸗ kenntniß des Mundes und sodann auch weiter hinaus in den Werken der christlichen Liebe, in der Anrufung und Lobpreisung des dreieinigen Gottes und in der Geduld des Kreuzes; denn es ist dieselbe eine h. christliche Kirche, deren Wandel durch den h. Geist und Glauben bereits jetzt im Himmel und mit Christo in Gott verborgen und den Augen der Menschen, gleichwie ihr Haupt, unsichtbar ist, die aber dennoch, auf oberwähnte Weise, räumlich und zeitlich in die Erscheinung tritt und nicht bloß als unbefleckte Jungfrau da⸗ heim und droben der Liebe ihres himmlischen Bräutigams genießt, sondern zugleich Ihm aus dem unvergänglichen Samen des gepredigten Evangelii, als eine fruchtbare Mutter viele Kinder gebiert, wie der Thau aus der Mor⸗ genröthe. Diese evangelische Anschauung nun vom Wesen der Kirche, aus der na⸗ türlich alle ferneren Bestimmungen über sie, auch die über ihr Verhältniß zum