# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1857_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 31 heit des „Liedes der Lieder“ in Betreff der Form enthüllt. Wir gestehen, wenn die Schrift auch dieses Edelsteinchen enthielte, so sollte man sich doch scheuen, dasselbe aus einem solchen Wust von Gotteslästereien und Unfläthereien herausholen oder gar andere, dies zu thun, auffordern zu wollen. Wir zweifeln aber sehr, daß ein Mensch, der das Hohelied mit Vor⸗ aussetzungen liest, wie der genannte Doktor der Philosophie, so glücklich gewesen sein sollte, die wahre Form desselben zu entdecken. Jedenfalls aber ist ein einziger Glaubenssinn, welcher aus dem Canticum Canticorum ausgebeutet wird, unendlich mehr werth, als die Entdeckung aller poetischen Formen desselben. Kirchliche Verhältnisse in der bayerischen Rheinpfalz. Hier⸗ über berichtet ein lutherischer Prediger, der dieses Land verlassen hat, an einer Wiederher⸗ stellung der luth. Kirche daselbst verzagend, dem „Freimund“ u. A. Folgendes: Die Lage und Stärke der vor der Union (1818) lutherischen Gebiete war folgende: lutherisch waren nämlich bei der Unionsschließung besonders das Leiningische Gebiet (vornehmlich die Gegend von Grünstedt und Dürkheim an der Haardt), das Nassau-Weilburgische Gebiet (Gegend von Kirchheimbolanden), das Hessen-Darmstädtische Gebiet (Pirmasens und ein Theil der Umgegend) theilweise, das sogenannte Guttenberger Viertel (Gegend von Kandel gegen das Elsaß hin, das Veldenzische Gebiet (im nordwestlichen Theile der Pfalz), die Reichsstädte Speyer und Landau, und noch etliche ritterschaftliche kleinere Gebiete, auch im Zweibrücki⸗ schen und Churpfälzischen Gebiete, die sonst vorherrschend reformirt waren, waren einzelne lutherische Gemeinden eingestreut, Diaspora⸗Gemeinden oder später hinzugekommene An⸗ theile. Die Gesammtsumme der lutherischen Pfarreien kam bei der Unionsschließung 1818 der der reformirten fast ganz gleich; dagegen war die Seelenzahl der Reformirten 200,000, während die der Lutheraner 90,000. Auf eine Pfarramts-Instruktion hin waren zwei Geistliche fest entschlossen, ihr pfälzisches Amt aufzugeben und in einer lutherischen Landeskirche ein neues zu suchen. Besonders in der pfälzischen Kirche noch einmal zu confirmiren war gegen ihr Gewissen. Daher hat der eine der beiden noch vor Winter sein Pfarramt niedergelegt und eine Pfarrverwesung in Bayern rechts des Rheins angenommen, welche auf seine Bitte das k. Consistorium in Ansbach ihm angeboten hatte. Der andre aber, der im Winter 1855—56 nicht zu con⸗ firmiren hatte, war insofern weniger gedrängt. Aehnlich verhält sichs auch mit einem Dritten, der aber kein Pfarramt bekleidet oder versieht. Sie hoffen sehnlichst baldige Erlösung. Einige andere mögen auch sich finden, welche, an diesen Kämpfen weniger betheiligt, bei sich ergebender Gelegenheit auch noch in den rechts des Rheines gelegenen Theil Bayerns sich zu wenden im Sinne haben mögen. Neun andere Geistliche aber vereinigten sich nach dem Erlasse obiger Amtsinstruk⸗ tion zu einer neuen Eingabe an die allerhöchste Stelle (an welcher sich also die drei zu⸗ erst Genannten nicht mehr betheiligten). Sie petitionirten im Grunde nur um die Er⸗ laubniß, daß auch ein lutherischer Lehrtypus in der pfälzischen Kirche gestattet werde, oder wörtlich: „daß keinem Geistlichen in der vereinigten Kirche der Pfalz verwehrt sei, an der ursprünglichen Augsburg. Confession von 1530 festzuhalten, sie zu lehren und zu bekennen, ohne die Gegenlehre zu verwerfen.“ Wenn die Bitte Gewährung fände, würde der ver⸗ wirrende Kirchenstreit eine befriedigende Lösung finden können und den Bittstellern die Möglichkeit gegeben, „mit Freudigkeit und gutem Gewissen in der vereinigten Kirche der Pfalz fortzuwirken.“ Aber auch diese Bitte wurde deutlich abgeschlagen. Es erging nämlich am 15. Januar 1856 folgendes Generale vom k. Consistorium in Speyer, „die Geltung der unveränderten Augs. Conf. innerhalb der vereinigten, prot. Kirche der Pfalz betr.: „Im Namen Seiner Majestät des Königs. Laut höchsten Ministerialrescripts vom 10. d. M. haben Se. Maj. der König auf die allerunterthänigste Immediatvorstellung mehrerer Geistlichen der evang.-protestantischen Kirche der Pfalz in rubriciertem Betreff aus⸗ zusprechen geruht: „daß es nicht gestattet sei, daß einzelne Geistliche nach eigenem Ermessen das Bekenntniß vom Jahre 1530 ausschließend und nach seinem vollen Inhalte als die sie