# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1857_S25 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Etwas von der lutherischen Kirche zu Frankfurt a. M. 25 wollte, ein Auszug des „Nothwendigsten“ veranstaltet wurde, der jetzt gleichfalls nicht mehr genügend vorhanden ist und dazu half, daß der übrige Inhalt dieser Agende fast ganz in Vergessenheit gerieth. Alle Versuche des Confistoriums und Predigerministeriums, die alte Agende zu „bessern,“ aber schlugen fehl, und alle Commissionen, die festgesetzt waren, wie noch die 1821, waren außer Stande, etwas zu leisten, und es blieb dabei, daß 1833 das Consistorium bis zur Ausarbeitung einer Frankfurter Agende einstweilen die Würtemberger von 1808, besonders bei Trauungen, empfahl. Aber auch seitdem blieben alle Versuche ohne Erfolg. Und je länger je weniger ist es möglich geworden, da das Predigerministerium selber, dem Glauben der Väter ganz entfremdet, trotz seiner 14 Ordinirten kein einziges Mitglied hat, das irgendwie fest auf dem lutherischen Bekenntnisse stünde, und in sich nur ein trauriges Bild von allerlei Rationalismus und Privatmeinungen darstellt. Dem zu genügen hat man in letzten Jahren eine kleine Sammlung von Gebeten herausgegeben, die in dem aller Form und Liturgie entbehrenden Gottesdienste gebraucht werden soll und so verwaschener Art ist, daß man von einem jeden irgend begabten pietistischen Stundenhalter dergleichen, ja noch bessere Gebete hören kann. Mit der Agende ist auch alle kirchliche Ordnung des Gottesdienstes verloren gegangen: kein Evangelium, kein gemein Gebet wird mehr gehört, nichts, das auch nur an den Zusammenhang mit der wahren katholischen Kirche erinnerte. Von den schönen Gottesdiensten des HErrn hat der Geist der Zeit abgenagt und abgeschafft, was ihm irgend entbehrlich dünkt. Gleich traurig ist die Geschichte des Frankfurter Gesangbuchs, das es sich auch gefallen lassen mußte, aus dem Geist ins Fleisch gezogen zu werden. Schon 1569 erhielt die Stadt eine der reichsten geistlichen Liedersammlungen des 16. Jahrhunderts, in welcher der neuere Liederkenner Koch 200 Melodien zählt, und 1584 erschien abermals ein solches von M. Eucharius Zinkeisen, Pfarrherrn zu Langen. Die alten Agenden sagen: „Und wird sonderlich darauf Achtung gehabt, daß kein Gesang in der Kirche gesungen werde, er sei denn christlich und in der heil. Schrift gegründet und von einem alten reinen Lehrer der Augsburgischen Confession, als Luther und andern gestellt.“ Aber wohin ist man durch die Zeit und ihre Sitten gerathen von diesem echten lutherisch-kirchlichen Grunde aus! Durch verschiedene Mittelglieder kam man endlich 1824 zu einem neuen „Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst der evangelisch⸗protestantischen Gemeinden der freien Stadt Frankfurt.“ Da ist selbst auf dem Titel nichts mehr von der lutherischen Kirche zu finden! Und natürlich; denn es ward von einer Commission ausgearbeitet, in der auch Beaustragte der deutsch⸗reformirten Gemeinde saßen, wie es denn auch in beiden, den lutherischen wie den deutsch⸗reformirten Gemeinden thatsächlich eingeführt ist — also ein unirtes Gesangbuch, und jeder kann sich nun selbst denken, wie die lutherische Lehre darin vertreten und das Kleinod des rechten Glaubens darin gewahrt sein wird. Es ist was er⸗