# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S91 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vierten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1884. 91 Verſammlung ſowohl mündlich als ſchriftlich eingeladen worden, hatte aber in einem Schreiben an die Gemeinde erklärt, daß er nur dann bereit ſei, mit der Gemeinde zu verhandeln, wenn ſie die ‚ſchändliche Lüge‘, daß er wegen ſeines krankhaften Geiſteszuſtandes unfähig ſei, ſein Amt zu verwal⸗ ten, zurücknehme. „In Bezug auf dieſe Verſammlung heißt es im Synodalbericht des Südlichen Diſtricts vom Jahre 1882, S. 63: ‚Die Synode überzeugte ſich, daß die Gemeinde in dieſem ganzen Handel nach Gottes Wort und chriſt⸗ licher Liebe verfahren ſei.‘ „Das iſt denn auch das Urtheil Ihrer Committee. Die St. Johannis⸗ gemeinde hatte nicht nur das Recht, Paſtor Döſcher zu entlaſſen, ſondern auch die heilige Pflicht; ſie würde ſich ſchwer verſündigt haben, wenn ſie einen ſolchen Zerſtörer der Kirche noch länger als ihren Seelenhirten be⸗ halten hätte. Auch alles, was die Synodalbeamten und die Synode Süd⸗ lichen Diſtricts in dieſer betrübten Angelegenheit mit Paſtor Döſcher ge⸗ handelt haben, iſt nach dem Urtheil Ihrer Committee durchaus correct und dem Evangelio gemäß, und ſomit fällt Paſtor Döſchers Klage, er ſei un⸗ rechtmäßiger Weiſe ſeines Amtes entſetzt und vertrieben worden, zu Boden.“ (Folgen die Unterſchriften der Committeeglieder.) 2. In Sachen Lehrer Lehnigks. „Die Committee findet, daß es ſich in dieſer Sache um einen Streit zwiſchen der Gemeinde in Zittau, Winnebago Co., Wis., einerſeits und ihrem Lehrer, Herrn G. Lehnigk, anderſeits handelt. Dieſer Streit cul⸗ minirt endlich darin, daß Lehrer Lehnigk ſich von der Gemeinde Gewiſſens halber losſagte und darauf hin von der Majo⸗ rität der Gemeinde von ſeinem Amte ſuspendirt wurde. „Neuerdings iſt nun Lehrer Lehnigk von der Gemeinde Paſtor Köſte⸗ ring's unter der Bedingung als Lehrer berufen worden, daß ſeine Streit⸗ ſache mit der Gemeinde geſchlichtet und ſeine Suspenſion von derſelben aufgehoben werde. Allein Lehnigk glaubt, mit vollem Rechte ſich von der Gemeinde losgeſagt zu haben, und die Gemeinde glaubt, ihn deshalb nicht mit Unrecht ſuspendirt zu haben. So wendet ſich denn Lehnigk mit der Bitte an die Synode, ſeine Sache an Ort und Stelle zu unterſuchen, und wird darin von einer kleinen Minorität der Gemeinde ſchriftlich unterſtützt. In Bezug auf ſeine Amtsführung oder in Bezug auf ſein Leben findet die Committee keinerlei Klage in den Protokollen. Die Suspenſion erfolgte allein darum, weil er mit der Praxis ſeiner Gemeinde nicht übereinſtimmen konnte und ſich nicht der Sünden derſelben, wie er meint, theilhaftig machen wollte. „Der Streit erhob ſich urſprünglich über folgenden Kirchenzuchtsfall in der Gemeinde. Ein Vater, Namens B. M., hatte ſeinem Nachbar P. ein Wegrecht contractlich zugeſichert, erſt mündlich vor Zeugen und dann