# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S90 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 90 Verhandlungen der 19ten Allgemeinen oder und ihm erklärte, wenn er es ſo treibe, ſo mache er ſich ſelbſt dadurch ſeines Amtes verluſtig. Er fuhr jedoch fort mit ſeinen Tramps Miſſion zu trei⸗ ben, die darin beſtand, den beſtehenden Gemeinden einige unzufriedene Ele⸗ mente abzulocken. Infolge dieſer ſeiner offenbar gottloſen Handlungsweiſe ſetzte die Gemeinde ihn denn endlich ab (am 5. Februar 1882). Der Ab⸗ ſetzungsbeſchluß lautet: ‚Da Paſtor Döſcher infolge ſeines krankhaften Gei⸗ ſteszuſtandes unfähig iſt, ſein Amt als Paſtor der ev.⸗luth. St. Johannis⸗ gemeinde zu verwalten, ſo erklärt die ev.⸗luth. St. Johannisgemeinde hier⸗ mit, daß Paſtor J. F. Döſcher nicht mehr Paſtor zu New Orleans iſt.‘ „Die Gemeinde hätte großen Unannehmlichkeiten entgehen können, wenn ſie Paſtor Döſcher einfach als falſchen Propheten und gottloſen abge⸗ fallenen Menſchen mit Schimpf und Schande aus dem Amte gejagt hätte; Urſachen dazu waren ja in Menge vorhanden; dennoch, um ja nicht der Liebe etwas zu vergeben, bezwang ſich die Gemeinde durch Gottes Gnade und ſagte voll Mitleiden: Der arme Mann iſt krank, er weiß nicht, was er thut, wir dürfen ihm ſeine böſen Streiche nicht zurechnen. — Und was für einen Eindruck machte dies alles auf Paſtor Döſcher? Er wurde nur noch verwegener. Als Antwort auf ſeine Entlaſſung ſchickte er an den Vorſtand der St. Johannisgemeinde ein Schreiben, in welchem es unter anderm heißt: ‚Es iſt dem Unterzeichneten unzweifelhaft gewiß, daß es nur durch beſondere Einwirkung und Verblendung des Satans möglich war, daß die genannte Gemeinde, welcher der Unterzeichnete mit der herzlichſten Liebe und gewiſſenhafter Treue gedient hat, einen ſolchen Beſchluß faſſen konnte. Siehe 1 Chron. 22, 1. Joh. 13, 2. Der Unterzeichnete läßt nun dem Vorſtand der St. Johannisgemeinde die Wahl zwiſchen folgenden drei Stücken: 1. Die beiden Beſchlüſſe, Suspenſion und Entlaſſung betreffend, radical rückgängig zu machen; 2. dem Unterzeichneten mit denen, die feſt entſchloſſen ſind, ihn als ihren Seelſorger zu behalten, das ſämmtliche Kircheneigenthum zu übergeben, oder 3. ſich auf eine Klage um Schadenerſatz für die Summe von $50,000 (fünfzigtauſend Dollars) gefaßt zu machen. Im Namen JEſu unterzeichnet Joh. Fr. Döſcher, Paſtor.‘ New Orleans, 8. Febr. 1882. „Da die Gemeinde hierauf beſchloſſen hatte, die Südliche Diſtricts⸗ ſynode, welche um dieſe Zeit in New Orleans ihre Sitzungen hielt, zur Be⸗ gutachtung ihres Verfahrens gegen Döſcher einzuladen, ſo fand am 13. Fe⸗ bruar 1882 eine Extra⸗Verſammlung ſtatt, welcher die Ehrw. Synode bei⸗ wohnte und in der der Hochw. Allg. Vicepräſes, Paſtor O. Hanſer, auf Wunſch der Gemeinde den Vorſitz führte. Paſtor Döſcher war zu dieſer