# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S89 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vierten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1884. 89 kein normaler, ſein Geiſt ſei zu ſehr angegriffen, es ſei dies der Anfang der Geiſteskrankheit; deshalb habe er ihm gerathen, ſich ärztlich behandeln zu laſſen und das Anerbieten der Gemeinde, zu reiſen, anzunehmen. Auch ſagte Dr. Sanders, daß das Zureden und Zuhalten Einzelner ſeinen Zu⸗ ſtand nur verſchlimmern würde. „Da es nun ſo mit Paſtor Döſcher ſtand, blieb der Gemeinde nichts anderes übrig, als ihn zu ſuspendiren, welches denn auch am 13. Januar 1882 geſchah. In dem betreffenden Protokoll heißt es: ‚Nach längerer Berathung und reiflicher Ueberlegung faßte die Gemeinde mit großer Be⸗ trübniß auf Rath des Präſes, der theologiſchen Facultät und der hieſigen evang.⸗lutheriſchen Paſtoren den Beſchluß: Da die Gemeinde überzeugt iſt, daß ihr lieber Paſtor Döſcher krank iſt und ſein Amt nicht mehr mit Segen unter uns ausrichten kann, ſo hält ſie es für ihre heilige Pflicht, denſelben bis auf Weiteres von allen Amtshandlungen zu ſuspendiren, d. h., Herrn Paſtor Döſcher ſind durch die Gemeinde alle Verrichtungen, die mit ſeinem Amte als Paſtor der St. Johannis⸗Gemeinde zuſammenhängen, abgenom⸗ men, bis ſeine überſpannten Nerven durch Ruhe und Reiſen, ſo Gott will, hergeſtellt ſein werden. Selbſtverſtändlich iſt es, daß die Gemeinde für den Unterhalt Paſt. Döſchers und ſeiner Familie während der Suspenſion zu ſorgen hat.‘ „Dieſer Beſchluß wurde vom Secretär der Gemeinde in Gegenwart der Vorſteher dem Paſtor Döſcher überbracht, denn dieſer war nicht an⸗ weſend in der Gemeindeverſammlung, obwohl er durch eine Committee dringend gebeten worden war, derſelben beizuwohnen. „Nachdem er den ihm überreichten Beſchluß geleſen, antwortete er: Er freue ſich, daß die Gemeinde ihm einen Theil ſeiner Arbeit abgenommen habe, denn nun habe er mehr Zeit für die engliſche Miſſion. Er wohnte dann auch dem erſten Leſegottesdienſte bei. Bald darnach aber ließ er eine öffentliche Erklärung ergehen, in welcher er ſeine Suspenſion für null und nichtig erklärte; denn 1) habe er ſich in keiner Weiſe des heiligen Predigt⸗ amtes unwürdig gemacht, und 2) ſei er weder körperlich noch geiſtig un⸗ fähig geworden, das heilige Predigtamt zu verwalten. „Er ging nun aber noch weiter; er drohete der Gemeinde mit Auf⸗ richtung eines Gegenaltars. Schon vorher hatte er kirchliche Union mit Falſch⸗ und Ungläubigen gepflogen und mit dem berüchtigten, vom Wis⸗ conſin⸗Diſtrict ausgeſchloſſenen Hoffmann Kanzelgemeinſchaft gehalten, und das alles, wie er ſagte, im Namen JEſu, aus Trieb des Heiligen Geiſtes, voll göttlicher Gewißheit. Jetzt aber miethete er eine Halle in der Nähe der St. Paulus⸗Gemeinde des Paſtor Mödinger, um auch gegen dieſe Ge⸗ meinde einen Gegenaltar zu errichten. Er nahm 4 Tramps zu ſich, die in Deutſchland ein wenig Gymnaſialbildung genoſſen hatten, ließ dieſelben Schule halten und inſtallirte ſie als co-workers of mission. „Er that dies alles, trotzdem die Gemeinde ihn ernſtlich davor warnte