# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S80 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 80 Verhandlungen der 19ten Allgemeinen oder Ermeſſen der drei Diſtricte, unter deren Obhut es ſich befindet, anheimſtellt; daß aber, wenn jene drei Diſtricte den Beſchluß faſſen ſollten, das Pro⸗ gymnaſium zu Milwaukee bis zu einem vollen zu erweitern, die Synode dieſen Beſchluß mit Freuden begrüßen werde. Eingabe der Studentenſchaft zu Springfield. Dieſelbe legte in „beſcheidener Weiſe“ einige Wünſche betreffs der Nothbauten in Springfield der Synode vor. Da aber in dieſer Eingabe „nichts weſentlich Neues“ enthalten war und „alle darin namhaft gemach⸗ ten Momente bereits von der Synode in Erwägung gezogen worden waren“, ſo ging die Synode auf ſie nicht weiter ein. Doch wurde bemerkt, daß man „in Anbetracht des Umſtandes, daß die Noth für die Springfielder Semi⸗ nariſten eine wirklich recht fühlbare iſt“, mit dem für Springfield bewillig⸗ ten Nothbau nicht kargen möge. Ferien in unſeren Lehranſtalten. Beſchloſſen, daß in allen unſeren Lehranſtalten von jetzt an die Ferien am letzten Mittwoch im Monat Juni beginnen und am letzten Mitt⸗ woch im Monat Auguſt enden ſollen (beide Termine eingerechnet). Zweite Examinationscommiſſion. Beſchloſſen, daß neben der bisherigen einen Examinationscom⸗ miſſion, beſtehend aus dem Präſes des theoretiſchen Seminars (zu St. Louis) und dem Präſes des betreffenden (weſtl.) Diſtrictes, noch eine zweite Exa⸗ minationscommiſſion, beſtehend aus dem Präſes des praktiſchen Seminars (zu Springfield) und dem Präſes des betreffenden (Illinois⸗) Diſtricts, ernannt werde, an welche letztere Commiſſion ſich alle diejenigen aus⸗ wärtigen Examinanden wenden mögen, welche eine mehr praktiſche Aus⸗ bildung erlangt haben. Pflicht der Synodalpräſides. Beſchloſſen, daß, wie es die Pflicht der Präſides der einzelnen Diſtrictsſynoden iſt, die Namen derjenigen Paſtoren, welche aus fremden, von uns nicht als rechtgläubig anerkannten Synoden zu uns kommen und Aufnahme in unſern Synodalverband begehren, im „Lutheraner“ zu ver⸗ öffentlichen, ehe ſie aufgenommen, ordinirt oder eingeführt werden, es