# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1857_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 23 Auch wir sind nun, wiewohl bedingt durch unsere Abhängigkeit von Gott, durch unmittelbare Empfindung als den Zustand in uns, da wir Etwas als wirklich zu denken genöthigt sind, ohne einer aus Schlüssen abgeleiteten Erkenntniß zu bedürfen, gewiß, daß wir frei sind, d. h. den Bestimmungsgrund unsers Wollens in uns selbst haben, ohne daß innerlich oder äußerlich ein Zwang, ein Bestimmtwerden also erfahren würde, daß die Wirkung unausbleiblich erfolgte. (Vgl. Joh. Gerhard loc. de libero arbitrio c. 1.) Der Begriff der Freiheit so aufgefaßt ist entgegengesetzt dem der Naturnothwendigkeit, da die entstehende Thätigkeit einer Kraft in dem Subjekt etwas Anderes außer der letzteren voraussetzt, wodurch sie Determination erleidet, so daß sie in diesem Falle nun geschehen muß. In solchem Sinne hat der Mensch nicht bloß das Vermögen, von sich aus, durch die Thätigkeit seiner ihm immanenten Kräfte Wirkungen hervorzubringen, welche als seine eigenthümlichen Werke anzusehen sind (Spontaneität); denn dieselben können dabei immer als natürliche Früchte und Aeußerungen seiner Triebe in Wechselwirkung mit den Einflüssen von außen ein nothwendiges Ergebniß sein; und der Mensch würde sich von den Thieren nur durch die höhere und klar bewußte Richtung seiner Anlagen unterscheiden. Es ist Thatsache der einfachen Selbstanschauung unsers Geistes, daß der Wille in seinen Handlungen nicht immer durch äußere Umstände (Abhängigkeit von der Welt und Natur) oder innere Beschaffenheit (Triebe und ihre Vorstellungen), oder eigne frühere Thätigkeiten, dadurch er sich eine besondere Richtung bereits gegeben hat, sondern öfters lediglich durch seine momentane Entscheidung bestimmt wird. Auch wir sind uns als Personen bewußt, und zwar als solche, mit deren Ich eine bestimmte Individualität der seelischen wie leiblichen Kräfte koexistirt, die durch die Schöpfung gesetzt, durch die Zeugung vermittelt und durch die eigne Willensthätigkeit von innen entfaltet oder zugleich von außen angeeignet wird. Diese Eigenthümlichkeit unsers Wesens und Lebens, welche das besondere Dasein des Einzelnen ausmacht, kann auf das Centrum des Ichs im Selbstbewußtsein, dadurch Persönlichkeit ist, nicht bezogen werden, ohne eine Außenwelt vorauszusetzen. Gott ist nur individueller Geist in dem Sinne, daß er zu dem Organismus der sogenannten Gattung nicht gehört; ob die Persönlichkeit sei absolut oder nicht, wird durch die Natur des Inhalts bestimmt, welcher in das Selbstbewußtsein aufzunehmen ist. Gott hat die Bedingung seines Persönlichseins nicht in einem andern Sein, sondern schlechthin in sich selbst; das geschaffne Individuum existirt aber nur im Unterschiede von seiner Gattung; darum ist der Inhalt seines Selbstbewußtseins nirgends ein in sich selbstständiges und schlechthin abgeschlossenes All, sondern ein zu Anderem Gehöriges, ein irgendwie Beschränktes, ein Theil der Welt. Die Unterschiede, ohne welche auch Gott nicht lebensvolle Einheit sein könnte, in denen Er Sich selbst bestimmt, wir müßten denn ein todtes Sein als Grund Seiner Handlungen in Ihm setzen,