# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S75 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vierten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1884. 75 „An Commiſſionsgebühren wurden eingenommen — mit Hinzurech⸗ nung eines Kaſſenbeſtandes (1. Mai 1881) von $2565.53 — $19,397.63, und verausgabt wurden während desſelben Zeitraums $9573.83. Kaſſen⸗ beſtand (am 1. Mai 1884) $9823.80.“ (Bericht der Emigrantenmiſſions⸗ Commiſſion zu New York.) Beſchloſſen, daß der Gehalt unſeres Emigrantenmiſſionars zu New York von $1200 auf $1500 per Jahr erhöhet werde. Wiederum wurde bei Beſprechung über die Emigrantenmiſſion auf den großen Vortheil aufmerkſam gemacht, welchen es dieſer Miſſion bringe, wenn Alle aus unſern Kreiſen, die nach Deutſchland reiſen oder Verwandte und Bekannte von daher kommen laſſen, die Schiffskarten und Eiſenbahn⸗ billete von unſeren Emigrantenmiſſionaren kaufen und beſorgen laſſen. Die Gelder, welche für den Kauf genannter Karten und Billete von den betreffenden Geſellſchaften unſeren Miſſionaren vergütet werden, fließen in die Kaſſe der oben erwähnten Commiſſionsgebühren. Aus dieſer Kaſſe wurden und werden die Emigrantenmiſſionsgehilfen in Bremen, Hamburg und New York erhalten. Aus dieſer Kaſſe wurden und werden Miethe für die Office unſeres Miſſionars, die Beſoldung eines Buchhalters und Laufburſchen, Vorſchüſſe und Unterſtützungen für Unbemittelte und Arme beſtritten und ein Ueberſchuß von beinahe $10,000 liegt bereit für den erſten Anfang eines Emigrantenhauſes, falls die Synode die Erwerbung eines ſolchen beſchließen ſollte. — Was die in dieſe Kaſſe gehörenden $5000 be⸗ trifft, welche Summe ihr als Vorſchüſſe an unbemittelte Einwanderer ent⸗ nommen ward, ſo befinden ſich darunter Gelder, die ſchon vor 10 bis 12 Jahren hergeliehen und bis heute noch nicht wieder zurückbezahlt worden ſind. Mit Recht bezeichnet die Commiſſion ein ſolches Verhalten gegenüber der erfahrenen Wohlthat als ein überaus ſchändliches. — $1000 werden von dieſen Vorſchüſſen wohl gänzlich verloren ſein. Nach reiflicher Erwägung der Nothwendigkeit eines Emigranten⸗ miſſionshauſes in New York war wohl ein jedes Glied der Synode, welches den Verhandlungen über dieſen Gegenſtand anwohnte, davon überzeugt, daß die Erwerbung eines ſolchen Hauſes für das Gedeihen der Miſſion ein unabweisbares Bedürfniß ſei. Jedoch man mußte ſich zugleich auch ſagen, daß unſere Gemeinden nicht, wie wir hier, von dieſer Nothwendigkeit von vornherein überzeugt ſein könnten und man ſie daher erſt davon überzeugen ſollte, ehe man mit einem Beſchluſſe, der die zu einem ſolchen Hauſe nöthi⸗ gen Gelder von mindeſtens $50,000 bewillige, an ſie herantrete. Denn obſchon wir nur ein berathender Körper und unſere Beſchlüſſe gegenüber unſeren Gemeinden nur Erklärungen ſind, die erſt dann in Kraft treten, wenn unſere Gemeinden ihnen beiſtimmen, ſo müſſen wir dennoch vorſichtig zu Werke gehen. Es gibt in unſeren Gemeinden noch immer Leute, die da meinen, die Gemeinden ſeien nur dazu da, das auszuführen, was wir hier beſchließen, ohne ſie erſt gefragt zu haben, was man in einer ſolchen koſt⸗