# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vierten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1884. 61 e. Er hat alle drei Monate, oder ſo oft das Directorium es ver⸗ langt, Rechnung abzulegen. Jeden Monat hat er ſeine Bilanz demſelben vorzulegen. Die Rechnungsbelege müſſen nach Anweiſung des Directo⸗ riums geliefert werden. f. Er liefert den Kaſſenüberſchuß jeden Monat an den Allgemeinen Kaſſirer ab. g. Er hat die Fürſorge für das vorhandene Lager und rechtzeitige Verſorgung desſelben. 5. Der Generalagent ſoll die Bücher an einem und demſelben Tage mit denen des Allgemeinen Kaſſirers abſchließen und dieſelben der Dele⸗ gatenſynode bei ihrer jeweiligen Verſammlung vorlegen. 6. Solche Schuldner, die nach jahrelangem vergeblichen Mahnen ihrer Verpflichtungen in gewiſſenloſer Weiſe ſich nicht entledigen, ſoll der Agent bei den betreffenden Diſtrictspräſides anzeigen, welche dann mit jenen böſen Schuldnern in gleicher Weiſe handeln ſollen, als wenn ſie ſich anderer ärgerlichen Sünden ſchuldig gemacht hätten. 7. Der Generalagent iſt angewieſen, das beſte Material und die beſte Arbeit für alle unſere Bücher zu beſorgen. 8. Jeder Prediger und Lehrer, der Mitglied der Synode iſt und all⸗ jährlich mindeſtens $2.00 in die Synodalkaſſe zahlt, ſoll alle erſcheinenden Synodalberichte ſowohl der Delegaten- als der Diſtrictsſynoden und der Synodalconferenz unentgeltlich erhalten. — Dieſer jährliche Beitrag ſoll nur dann für einen ſolchen erachtet werden, wenn derſelbe von den betreffen⸗ den Paſtoren und Lehrern direct an den Synodalagenten eingeſandt wird. Die Synodalpräſides und ⸗Secretäre und die Präſides der von uns anerkannten Synoden ſollen ſämmtliche Synodalberichte unentgeltlich er⸗ halten. An jeden Diſtrictsſecretär ſollen je zwei Exemplare der Synodalbe⸗ richte zur Hinterlegung in die Synodalarchive geſandt werden. Sämmtliche Lehranſtalten der Synode ſollen je zwei Berichte für ihre Bibliotheken erhalten. Allen im letzten Jahre ſtehenden Studenten in St. Louis, Springfield und Addiſon ſollen die Berichte gratis verabfolgt werden. Die Studenten zu St. Louis, Springfield und Addiſon, ſowie die Zög⸗ linge der beiden oberſten Klaſſen des Colleges zu Fort Wayne erhalten die Zeitſchriften der Synode unentgeltlich. Von allen Publicationen der Synode ſollen je zwei Exemplare an die Bibliotheken der Anſtalten zu St. Louis, Springfield, Addiſon und Fort Wayne abgegeben werden. Die mit der Synode verbundenen Wohlthätigkeits⸗Anſtalten ſollen die für ſie nöthigen Geſang⸗ und Schulbücher gratis erhalten. 9. Der Generalagent hat das Recht, die nöthigen Arbeiter in den ver⸗ ſchiedenen Abtheilungen anzuſtellen und dieſelben nach Umſtänden wieder