# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1857_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 21 Alles nothwendig sei und geschehen müsse; ich habe aber zugleich das auch dabei gesetzet, daß man den Gott, der sich geoffenbaret hat, ansehen soll —. Derhalben sollet ihr daran gedenken —, daß ich dieß also gelehrt habe, nämlich, daß man nicht forschen solle nach der Versehung des verborgenen Gottes, sondern daß man sich an der Versehung solle genügen lassen, so durch die Berufung und durch das Predigtamt geoffenbaret wird; denn daselbst kannst du deines Glaubens und Seligkeit gewiß sein ꝛc. Vgl. Predigten über 1 Mos. (Th. I. S. 9). Vorr.: „Wer das verstehet (daß Gott die ganze Welt aus Nichts gemacht habe, Alles allein aus Seinem Worte und Gebote gestanden sei, Er alle Dinge im Himmel und Erden thue, schaffe und wirke,) der wird so bald inne, daß er keine Ader regen, auch nicht einen Gedanken haben kann, Gott muß es wirken ꝛc., (den Gedanken, sofern er es ist, nicht in wieweit er das Böse in uns zur Grundlage hat.) S. 15.: „Es ist nicht ein Stäublein noch Tröpflein, damit Gott nicht zu schaffen habe und dasselbige treibe.“ Satz IV. Wenn ältere und neuere Sozinianer das zukünftige Kontingente von der göttlichen Allwissenheit ausnehmen zu müssen glaubten, um die Freiheit der menschlichen Handlungen zu retten: so fürchteten sie ohne Zweifel die scheinbare Konsequenz, die nicht sowohl aus der nie fehlenden Vorsehung Gottes, als vielmehr aus seinen unwandelbar zuvor gewollten Bestimmungen folgt. Denn das ist gewiß, daß ein jedes Kreatürliche im Reich der Allmacht begriffen ist, die Alles reget, beweget, schaffet und thut, also daß es getrieben wird und folgen muß ihrer ewigen unvermeidlichen Wirkung; auf höherer Stufe der Mensch, der als selbstbewußter Geist göttlichen Geschlechts vermöge Gottes inniger und kräftigst wirksamer Gegenwart sich nicht fühlen kann, ohne auch Seiner inne zu werden. (Apg. 17, 28. Röm. 11, 36. Kol. 1, 17, Hebr. 1, 3. Offb. 4, 11., besonders 1 Kor. 12, 6. Eph. 1, 11. 23. Ps. 139, 10.) Das Resultat aber, das wir bis jetzt gewonnen hatten, war dieses: die eine Seite der Nothwendigkeit von Gotteswegen schließt darum die (gleich berechtigte) des Auchandersseinkönnens im Geschöpflichen nicht aus. Die Schwierigkeit der Frage war nicht mehr dahin gerichtet gewesen, ob die Gewißheit des göttlichen Wissens an sich und Nothwendigkeit des Geschehens ein und dasselbe sei, sondern wie das von Gottes Erkennen sowohl als Seinem alle Existenz (auch die des Bösen) bedingenden Wollen Getragene in seiner Maße frei sein könne nach dem Verstande dessen, der die Kontingenz, daß Etwas oder Anderes dafür ebenso gethan als unterlassen, werden kann, für ein Erforderniß der Handlungen zu Gottes Bild geschaffnes Wesen in geistigen Gebieten hält. Wir haben die Möglichkeit erkannt, gleichwie, daß beide Theile des Verhältnisses, wiewohl es immer uns schwer fallen mag, zusammen gedacht werden müssen, sobald es erwiesen ist, daß Kontingenz wirklich sei. Was wir nun vor allen Dingen genauer zu untersuchen haben, ist,