# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 52 Verhandlungen der 19ten Allgemeinen oder „Nun hat die letzte Allgemeine Synode zwar beſchloſſen, für Addiſon das Präſidium mit dem Directorat zu verbinden, aber die übrigen vacanten Präſidialämter unbeſetzt gelaſſen und dabei nichts darüber feſtgeſetzt, ob und durch wen die bisherigen Functionen derſelben ferner ausgeübt wer⸗ den ſollen. Es hätte auch wohl zu befriedigender Ordnung dieſer Sache damals die Zeit und die nöthige Vorbereitung gefehlt. „Der gegenwärtige Stand der Dinge kann ja nun wohl eine Weile ſo fortgehen, wenn ſich keine beſonderen Schwierigkeiten erheben, und wenn in den betreffenden Lehrercollegien jeder zugreift und dem andern in die Hand arbeitet. Aber ein ordentlicher Zuſtand iſt es offenbar nicht. Unordnung und Uebelſtände aller Art können die Folge ſein. „So lange es aber noch einigermaßen gut ſteht, iſt es an der Zeit, künftigen Uebeln vorzubeugen. Und auch ehe die Synode ſich wieder ver⸗ ſammelt,“*) kann etwas in dieſer Sache geſchehen. Wir könnten nämlich und ſollten billig in kleineren und größeren Kreiſen uns darüber klar zu werden ſuchen: Was ſoll mit den Functionen der Präſiden⸗ ten der Anſtalten geſchehen? — Zur Beantwortung der Frage möchte nun das Folgende dienen: „Iſt eine Aufſicht auch über die Lehrer auch ferner noch nöthig, was wahrſcheinlich Wenige beſtreiten werden, und will man (und zwar mit Recht) keinen Präſidenten, der nicht in der Anſtalt lehrt und lebt, ſo muß offenbar eins von drei Dingen geſchehen: Entweder 1) man muß dieſe Functionen auf die Aufſichtsbehörde, oder 2) auf einen anderen Lehrer, oder 3) auf den Director der Anſtalt übertragen. „Ad 1. Sie der Aufſichtsbehörde zuzuweiſen, iſt ſchon aus dem Grunde unthunlich, weil dieſe Functionen (im Unterſchied von den eigent⸗ lichen Functionen der Aufſichtsbehörde) weſentlich durchaus der Art ſind, daß ſie nicht von einer Körperſchaft ausgeübt werden können (am wenigſten von einer ſolchen, die der Mehrheit nach nicht aus eigentlichen Sachverſtändigen und Fachleuten beſteht), ſondern daß ſie ſchlechterdings Eine Perſon erfordern. Wollte man nun aber etwa, um dieſem Ein⸗ wande auszuweichen, eine beſtimmte Perſon der Aufſichtsbehörde damit be⸗ trauen, ſo hätte man wieder (nur unter anderem Namen), was man eben nicht will, d. i. einen eigenen Präſidenten der Anſtalt, der aber nicht darin lehrt und lebt, und der dazu noch gar ſelbſt ein Glied derjenigen Körper⸗ ſchaft wäre, welche als Körperſchaft ihn zu beaufſichtigen hätte. „Ad 2. Die Präſidialfunctionen einem anderen Gliede des Lehrer⸗ Collegiums zu übertragen, erſcheint ebenfalls ſchon auf den erſten Blick *) Es ſind die im Folgenden genannten Functionen nebſt dieſer ihrer Begründung zuvor, ehe ſie von der Delegatenſynode berathen und angenommen wurden, als ein „Promemoria an die hochw. Facultäten, Lehrer⸗Collegien, Präſidien und Paſtoral⸗ conferenzen unſerer Synode“ geſandt und deren Vorberathungen unterbreitet worden. Es geſchah dies von ſeiten des Allgemeinen Präſidiums.