# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 28 Verhandlungen der 19ten Allgemeinen oder zunächſt an das Allgemeine Präſidium gewandt und abermalige Unter⸗ ſuchung an Ort und Stelle verlangt. Da ich jedoch an der Verhandlung dieſer Sache auf der Wisconſin⸗Diſtrictsſynode bereits zweimal ſelbſt theilgenom⸗ men hatte, hielt ich für paſſender, meine Stelle durch Herrn Vicepräſes Groß vertreten zu laſſen. Dieſer hat dann auf Grund des von der letzten Commiſſion aufgenommenen und von allen Seiten anerkannten Protokolls ein Gutachten abgegeben, welches das Urtheil der Commiſſion beſtätigt. Infolge deſſen verlangte Herr Lehnigk von mir, nunmehr die Sache ſelbſt in die Hand zu nehmen und zu dieſem Zweck den Thatbeſtand an Ort und Stelle ſelbſt zu unterſuchen. Dies mußte ich ablehnen, weil ja das abge⸗ gebene Urtheil bereits das des Allgemeinen Präſidii war. Statt deſſen gab ich dem Betreffenden anheim, wenn er gewiß ſei und einigermaßen ein⸗ leuchtend machen könne, daß und in welchen Stücken eine neue Unterſuchung einen anderen Thatbeſtand ans Licht bringen werde, ſich mit dem Antrag auf Reviſion an den Herrn Allgemeinen Vicepräſes ſelbſt zu wenden, der es dann gewißlich nicht ablehnen werde. Das lehnte aber Herr Lehnigk ab und ſandte ſtatt deſſen eine Appellation an die verſammelte Allgemeine Synode ein, welche ich nun hiermit vorlege. — Die fünfte Appellation, wenn ich anders recht verſtehe, iſt in einem an die Synode gerichteten Schreiben Herrn Paſtor Döſchers enthalten, welches ich hiermit ebenfalls ohne weitere Bemerkungen vorlege, als daß es eines beſonderen Umſtandes wegen ſchon heute geleſen werden ſollte. Die beſchloſſene Veränderung unſerer Conſtitution betreffs des Wahlcollegii iſt von faſt ſämmtlichen Gemeinden, welche bis jetzt ihre Erklärungen eingeſandt haben, ratificirt worden. Eine Gemeinde macht dabei den Antrag, daß die ſechs Glieder dieſer Behörde aus ſechs verſchiede⸗ nen Diſtricten gewählt werden mögen. Die Committee, welcher von der vorigen Synode aufgetragen war, die Verwaltung des Eigenthums der Heidenmiſſion zu inſpiciren, hat bald darauf berichtet, alles in beſter Ordnung vorgefunden zu haben. Außer dem bereits Erwähnten liegen nun noch der Synode vor: 1. Einige Anträge, welche bereits von ſämmtlichen Diſtricten begut⸗ achtet, resp. angenommen worden ſind, nämlich a. der Vorſchlag hinſicht⸗ lich des Präſidii aller Lehranſtalten; b. ein Vorſchlag der Allgemeinen Judenmiſſions⸗Commiſſion; c. ein Antrag auf vorhergehende Publication der Namen von nicht genügend bekannten Applicanten, welche Einführung, Ordination oder Aufnahme in die Synode begehren. 2. Eine Anzahl von Vorſchlägen verſchiedenen Inhalts, welche von Conferenzen, Gemeinden und Einzelnen eingelaufen ſind und welche zum Theil nicht gehörigen Orts erwähnt werden konnten, weil ſie, wie leider überhaupt die meiſten Eingaben, ſo ſpät zuhanden kamen. Sie werden einigen Committeen übergeben werden.