# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1857_S18 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 18 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. setzt, ist hiermit Gottes einfaches Grundwesen und das Uebrige auch gesetzt. Der Gesichtspunkt ist allerdings ein anderer, von welchem man ausgeht, wenn man von der im ewigen Rathschluß gewollten Vorherbestimmung das Zuvorversehen ableitet, und ein verwerflicher Greuel, wenn man weiterhin zu blasphemischen und ganz einseitigen Folgerungen übergeht; dem Wort der biblischen Offenbarung, die zum menschlichen Fassungsvermögen sich herabläßt, ist es viel gemäßer, umgekehrt, (das Wissen von dem Wollen abstrahirend,) mit den lutherischen Dogmatikern besonders nach der Zeit, da der entgegengesetzte, zur Häresie herabgesunkene Lehrtypus entwickelt und festgestellt zu allgemeinerer Geltung gekommen war, die Prädestination an die Präscienz knüpfend jene durch diese zu bedingen; aber die Grenze aller dergleichen Anthropopathien bleibt die nothwendige unitas et simplicitas essentiae divinae, die, von der Schrift ebenso festgehalten, jeden wahren Gegensatz innerhalb der wirkenden Urkraft selber ausschließt, wie Quenstedt richtig bemerkt: „Aliud est, quod in Deo actu et realiter unum est, concipere tamquam actu et realiter multa, qui conceptus omnino falsus esset; et aliud, quod in Deo unum est, sive quae simplicissimus Dei actus eminentissima ratione simplicissime complectitur, concipere tamquam virtute et per eminentiam multa, qui conceptus non falsus est, sed inadaequatus.“ Von diesem letzten Standpunkt wahrer Spekulation aus, der aller Leerheit von Distinktionen vorbeugt, wenn sie verschiedene und getrennte Gebiete im Wesen Gottes abstecken wollen, welchen der Reformator selbst angibt, wenn er in seiner Evangelienpredigt am 24. Sonnt. n. Trin. sagt: „Denn Er nicht — also nach einander misset, Eines vor, das Andere nach, wie wir in diesem Leben thun müssen, sondern Alles in einem Augenblick fasset, Anfang, Mittel und Ende des ganzen menschlichen Geschlechts und aller Zeit“ — (Th. XIV. S. 418,) ist ebensowohl das Auseinanderhalten des heimlichen und offenbaren Gotteswillens (voluntas beneplaciti et signi) namentlich nach seiner Erklärung zu 1 Mos. 6, 5 (Th. I. S. 494), als vieles Andere im Gegensatze rigoristischer Erwählungslehre zu verstehn; indem Gott, was Er als zukünftig geschehend überzeitlich schaut, in Seinen ewigen Rathschluß eingeschlossen hat, weil es, wenn Er es verhinderte, nicht geschehen könnte: so konnte Luther in Bezug auf diese innere Einheit Gottes, die spezifisch höher steht als die des endlichen Seins, aber keineswegs nach dem Sinn der Sozinianer in seinem Buche vom gefangenen Willen kühn behaupten (S. 88): „So da aber in Pharao gewesen wäre eine verrückliche Freiheit des freien Willens, die sich auf ein Theil hätte wenden mögen,“ (nämlich ohne zugleich von Gott gewollt zu sein,) „so hätte Gott nicht so gewiß können zuvorsagen Pharaonis Verstockung. Nun saget sie der Gott zuvor, der nicht fehlen noch lügen kann; derhalben muß es vonnöthen und gewiß also zukünftig geschehen, daß er verhärtet würde. Das wäre aber nicht so gewiß, wenn nicht die Verstockung gar und ganz wäre außerhalb unserer Kräfte“ (für sich allein betrachtet) „und allein in Gottes Gewalt und Hand,“ (indem Nichts wider Sein mit Wissen unzertrennlich verbundenes Wollen ge⸗