# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S56 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 56 — Vom 16. Auguſt 1874 bis zum 1. April 1878 betrug die Ausgabe . . . . . . . . . . . . . . $1572.20 die Einnahme . . . . . . . . . . . . . $1255.93 das Deficit . . . . . . . . . . . . . . $ 316.36 Beſchloſſen, daß unſere lieben Synodalgemeinden dringend erſucht werden, eine Extra⸗Collecte zum Zwecke der Schuldtilgung bezüglich der Emigrantenmiſſion zu Baltimore zu erheben. Beſchloſſen, daß die Diſtrictskaſſirer angewieſen ſeien, den vierten Theil aller Gelder, die für die Emigrantenmiſſion ohne nähere Ortsbeſtim⸗ mung eingehen, an die Emigrantenmiſſion in Baltimore zu übermitteln. Beſchloſſen, daß der Emigrantencommiſſion zu Baltimore die Voll⸗ macht ertheilt werde, zu irgend einer Zeit die dortige Emigrantenmiſſion auf⸗ zuheben, wenn dieſelbe, ohne ſonderlichen Nutzen zu ſtiften, Ausgaben ver⸗ urſacht, welchen die Einnahmen nicht entſprechen. Paſtoren⸗ und Lehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗Unterſtützungs⸗Kaſſe. Die Synode Nördlichen Diſtricts hatte durch eine Eingabe an die Dele⸗ gatenſynode beantragt, daß die Unterſtützung der Wittwen und Waiſen unſe⸗ rer verſtorbenen Paſtoren und Lehrer laut eines von genannter Synode ge⸗ faßten Beſchluſſes (23ſter Bericht des Nördl. Diſtr. S. 57) Sache der Allgemeinen Synode werde. Es liegt nämlich bis jetzt die Unterſtützung be⸗ ſagter Wittwen und Waiſen in den Händen einer Geſellſchaft innerhalb des Synodalverbandes, deren Glieder aus Liebe zu der Sache ſich verpflichtet haben, durch einen beſtimmten jährlichen Beitrag, ſowie durch Annahme von Liebesgaben, Paſtoren⸗ und Lehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen zu unterſtützen, und zwar, was wohl zu beachten iſt, nicht etwa allein die Wittwen und Waiſen derjenigen, welche vorher zu dieſer Kaſſe beigetragen haben, ſon⸗ dern alle, welche ſolcher Unterſtützung bedürftig ſind. So unter⸗ ſtützt dieſe Geſellſchaft gegenwärtig 32 Paſtoren⸗ und Lehrer⸗Wittwen, nebſt deren Waiſen, an Zahl 65, mit einem jährlichen Koſtenbetrag evon $4000.00. Da die Synode ebenſowenig wie eine Gemeinde ein Recht hat, eins ihrer Glieder zu einem beſtimmten Liebeswerke nach vorgeſchriebener Ordnung zu verpflichten, ſondern es jedem Chriſten überlaſſen bleiben muß, wie er die ihm gebotene Liebe üben will, und da die Uebernahme dieſer Unterſtützung von Seiten der Synode der Sache vielleicht jetzt noch mehr hinderlich als förder⸗ lich ſein möchte: Beſchloſſen, daß die Unterſtützungskaſſe für Paſtoren⸗ und Lehrer⸗ Wittwen und Waiſen noch ferner in den Händen jener Geſellſchaft verbleibe, die ſich zur Uebung dieſes Liebeswerkes verbunden hat. Beſchloſſen, daß Herr Paſtor Sievers beauftragt werde, durch einen im „Lutheraner" zu veröffentlichenden Aufſatz dieſe Unterſtützungsſache unſern