# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 52 — Da Herr Paſtor Brunn ſeine Kräfte zum Theil im Dienſte unſerer Kirche verzehrt hat: Beſchloſſen, daß eine Kaſſe eröffnet werde für die Gaben, welche die dankbare Liebe zu dem Ende darreicht, daß Herr Paſtor Brunn in ſeinem Alter nicht Noth leide. Beſchloſſen, daß Herrn Paſtor Brunn unſer Dank auch ſchriftlich, und zwar durch Herrn Profeſſor Crämer, übermittelt werde. Negermiſſion der Synodalconferenz. Beſchloſſen, daß die Delegatenſynode der Allgemeinen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten das von der Synodalconferenz beſchloſſene und bereits angefangene Werk der Heidenmiſſion zunächſt unter den Negern dieſes Landes billige und dasſelbe an ihrem Theile nach Kräften zu fördern ſich verpflichte. Beſchloſſen, daß die Summen, welche bis jetzt zur Betreibung der Negermiſſion unſerer Miſſionskaſſe entnommen werden mußten (ſ. Bericht des Allg. Kaſſirers im Anhang dieſes Berichtes), als ein Beitrag unſerer Synode gelten und deshalb von der Synodalconferenz nicht zurückgefordert werden ſollen. Beſchloſſen, daß die zur Synodalconferenz delegirten Glieder unſerer Synode bei den Verhandlungen über die Negermiſſion, gelegentlich der nächſten Verſammlung der Synodalconferenz, die gewiß billige Forderung ſtellen ſollen, daß ſämmtliche Synoden der Synodalconferenz erklären, ſich an dem Werke der Negermiſſion im gleichen Verhältnis betheiligen zu wollen, wie wir es bisher gethan haben und gewillt ſind, es auch fernerhin zu thun. Falls die übrigen Synoden das etwa nicht können oder wollen, iſt unſere Synode bereit, die Betreibung dieſer Miſſion allein zu übernehmen. Beſchloſſen, daß für den Fall, daß die Synodalconferenz in unſere Forderung betreffs der Negermiſſion nicht willigt und in Folge des, als Synodalconferenz, die Betreibung dieſer Miſſion aufgibt, die von der Synodalconferenz erwählte Negermiſſionscommiſſion in ihrem Amte ver⸗ bleibe und das Werk fortführe, damit keine Unterbrechung ſtattfinde. Beſchloſſen, daß die Gelder, für deren Aufbringung zur Betreibung der Negermiſſion, ſei es von Seiten der Synodalconferenz, oder unſererſeits allein, unſere Synode Sorge zu tragen hat, aus der Kaſſe für Heidenmiſſion genommen werden ſollen. Beſchloſſen, daß die Bedürfniſſe, welche zum Beſtande und zur Fort⸗ führung der Negermiſſion unumgänglich nothwendig ſind, wozu namentlich die laufenden Ausgaben für dieſe Miſſion zu New Orleans und Mobile ge⸗ hören, bis zum Zuſammentritt der Synodalconferenz ebenfalls aus unſerer Kaſſe für Heidenmiſſion beſtritten werden ſollen.