# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S49 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 49 — Jahre ſich nicht verſammeln und doch aus mehren Urſachen die erbetenen Aufnahmen nicht wohl aufſchiebbar erſchienen, ſo entſtand die Frage: Ob die Allgemeine Synode, da ſie dieſe Befugniß ihren Diſtricten überwieſen habe, auch noch ſelbſt das Recht beſitze, Aufnahmen zu vollziehen, wenn ſie als Delegaten⸗Synode verſammelt ſei. Schließlich einigte man ſich in der Erklärung: Es ſei nicht wider die Conſtitution, ſondern dem Sinne derſelben gemäß, in ſolchen Fällen Auf⸗ nahmen zu vollziehen; jedoch nur, wenn ſolche Geſuche von den betreffenden Diſtricts⸗Präſides vorgelegt werden. Es wurden demnach aufgenommen: 1. Paſtoren: F. C. Behrens (Ill.); Ch. Kühn (Ill.); O. Eißfeldt (Ill.); U. Iben (Miſſouri); H. Sagehorn (Wis.); W. Endeward (Wis.); J. C. Heyner (Wis.); J. A. Däſchlein (Minn.); A. Wangerin (Ill.); H. Kowert (Ill.); J. Drögemüller (Ill.); J. Jungck (Ill.); L. J. Gehrmann (Ill.); F. Wambsganß (Pa.); E. Sander (Md.); G. Häfner (Md.). 2. Lehrer: M. Große (Ind.); Cl. Ehlen (Minn.). 3. Gemeinden: (nach Prüfung der vorgelegten Gemeindeordnungen): Die Dreieinigkeits⸗Gemeinde zu Worden (Ill.); Paſtor: J. Hanſen. Die ... Gemeinde zu Freiſtadt (Mo.); gegenwärtig predigerlos. Die St. Marcus⸗Gemeinde zu Medaryville (Ind.); Paſtor: H. Katt. Die Chriſtus⸗Gemeinde zu Liberty (Wis.); Paſtor: J. L. Huber. Die Immanuels⸗Gemeinde zu Meredoſia (Ill.); Paſtor: Th. Buszin. Abzweigung neuer Diſtrictsſynoden. Die Paſtoren und Gemeinden unſerer Synode in der Provinz Ontario, Canada, welche bisher mit den Paſtoren und Gemeinden im Staate Michi⸗ gan den nördlichen Diſtrict unſerer Synode gebildet hatten, erſuchten die Synode um die Erlaubnis, einen eigenen Synodaldiſtrict bilden zu dürfen. Da die Synode ſich davon überzeugte, daß es der Ausbreitung des Reiches Gottes in Canada nur dienlich ſei, wenn daſelbſt ein eigener Synodaldiſtrict beſtehe: Beſchloſſen, daß den Paſtoren und Gemeinden in Canada die Er⸗ laubnis gegeben werde, ſich zu einem beſonderen Synodaldiſtrict zuſammen⸗ zuſchließen; und daß ihnen empfohlen werde, ſich die Benennung zu geben: „Canada⸗Diſtrict der Deutſchen Evang.⸗Lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten.“ Denſelben Wunſch, nämlich einen eigenen Diſtrict der Synode bilden zu dürfen, ſprachen auch in einem an die Synode gerichteten Bittgeſuche die 4