# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S48 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 48 — Da es zur Vereinfachung des Buchgeſchäftes diente, wenn den Buch⸗ händlern ein gleichmäßiger Rabatt an den von ihnen bezogenen Büchern un⸗ ſeres Verlages gegeben würde; da aber der Preisanſatz mancher Bücher unſeres Verlags ein derart niedriger iſt, daß eine gleichmäßige Rabattgewährung von 33⅓ Procent augenblicklich nicht gewährt werden kann: Beſchloſſen, daß dem Directorium, resp. dem Generalagenten, die Anweiſung gegeben werde, daß die Rabattgewährung nicht mehr als zwei Raten umfaſſe, die eine von 33⅓ und die andere von 25 Procent. Beſchloſſen, daß der Generalagent beauftragt werde, Herrn Buch⸗ händler Naumann in Dresden, der erklärt hat, Gewiſſens halber nur ſolche Bücher verbreiten zu können und zu wollen, die zur Beförderung der reinen Lehre des göttlichen Wortes dienen, und mit dieſer ſeiner Erklärung ſich großen irdiſchen Vortheils begeben hat, einen ſolchen Rabatt zu gewähren, wie er größtmöglichſt ohne ſonderen Schaden unſeres Verlags nur immer gewährt werden kann. Beſchloſſen, daß dem Curator der „Lutheran Historical Society“ zu Gettysburg, Pa., Herrn Charles A. Hay, von den dieſer Geſellſchaft noch fehlenden Synodalberichten, ſo wie von den in Zukunft erſcheinenden, ſowohl der Allgemeinen, als der Diſtrictsſynoden, je ein Exemplar, laut Bittgeſuch dieſer Geſellſchaft, durch unſeren Generalagenten zugeſandt werde. Da es der weiteren Verbreitung des „Lutheraners“ nur förderlich ſein kann, wenn der Preis dieſes Blattes erniedrigt wird: Beſchloſſen, daß derſelbe vom 1. Januar 1878 an auf $1.00 mit Einſchluß des Porto herabgeſetzt werde. Beſchloſſen, daß unſer Buchgeſchäft den Namen: „Lutheriſcher Concordia⸗Verlag“ tragen ſoll. Beſchloſſen, daß dem Directorium die Weiſung gegeben werde, da⸗ für Sorge zu tragen, daß Bücher und Werthpapiere vor Feuersgefahr hin⸗ reichend geſichert ſeien, möge dies durch Beſchaffung eines feuerfeſten Schran⸗ kes, oder Ausbau eines bereits angelegten Gewölbes geſchehen. Beſchloſſen, daß das Directorium angewieſen werde, eine Feuerleiter am Druckereigebäude anbringen zu laſſen, damit die Arbeiter, falls eine Feuersbrunſt entſtehen ſollte (was Gott in Gnaden verhüten wolle), nicht durch unſere Schuld in Lebensgefahr gerathen mögen. Beſchloſſen, daß das Directorium beauftragt werde, die neben dem Druckereigebäude noch freiliegende Lot anzukaufen, wenn es für nöthig be⸗ funden wird, und der Preis derſelben nicht übermäßig hoch angeſetzt iſt. Aufnahmen. Da eine beträchtliche Anzahl von Paſtoren, Lehrern und Gemeinden Aufnahme in den Synodalverband begehrten, die Diſtricte aber in dieſem