# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 41 — allgemein durchgeführt werden könne, und nach welchem eine räumliche Grenze zwiſchen beiden allgemeinen Körpern gezogen werden ſoll und alle diesſeits oder jenſeits der Grenze befindlichen Gemeinden dem betreffenden allgemeinen Körper zugewieſen werden ſollen, — ſo konnte unſere Synode betreffs dieſes Planes ihre Erklärung abgeben. Sie that das durch folgenden Beſchluß: Beſchloſſen, den von der ehrw. Synode von Ohio bereits gemachten Vorſchlag, die Grenzbeſtimmung beider Synoden betreffend, als nicht zweck⸗ mäßig abzulehnen. Im Uebrigen aber ſoll durch unſere Committee in dieſer Sache weiter unterhandelt werden. Ein anderer Vorſchlag der ehrw. Ohioſynode beſtand darin, daß beide Allgemeine Synoden, die von Ohio und die von Miſſouri, ein gemeinſames Prediger⸗ und Schullehrer⸗Seminar haben ſollen, welches unter die Aufſicht der Synodalconferenz zu ſtellen ſei, — vorausgeſetzt, daß wenigſtens zwei engliſche Profeſſoren im Predigerſeminar angeſtellt, und daß auch im Schul⸗ lehrerſeminar genügend für das Engliſche geſorgt werde. Beſchloſſen, daß, wenn die Errichtung eines Geſammtſeminars als noch nicht thunlich erfunden werden ſollte, die Verſchmelzung der beiden Predigerſeminare, unter Fortbeſtand geſonderter Gymnaſien, nach unſerer Ueberzeugung der beſte Anfang der erſehnten völligen Verſchmelzung ſein würde. Beſchloſſen, daß der ehrw. Synode von Ohio der Vorſchlag gemacht werde, die beiden Predigerſeminare einſtweilen in St. Louis zu vereinigen. Beſchloſſen, daß die Committee, welche mit der von der ehrw. Ohio⸗ ſynode erwählten Committee betreffs der Verſchmelzung beider Synoden und der Vereinigung beider Predigerſeminare in Unterhandlung trete, aus den Herren Prof. Dr. Walther, Paſtor Schwan, Präſes der Allg. Synode, und Paſtor Beyer, Präſes der Oeſtlichen Diſtrictsſynode, beſtehe. Beſchloſſen, daß dieſe Committee auf Grund folgender Inſtruction ſich mit der Committee der Ohioſynode berathe: 1. Sie hat die Sache der Vereinigung beider Seminare den Gemeinden unſerer Synode ſofort durch den „Lutheraner“ vorzulegen und ſie aufzufor⸗ dern, umgehend ihr Votum an das Allgemeine Präſidium einzuſenden. 2. Sie ſoll ſich mit der von der ehrw. Ohioſynode erwählten Committee in Vernehmen ſetzen und mit ihr, womöglich noch vor der Verſammlung der ehrw. Ohioſynode, über Vereinigung der Seminare berathen. 3. Sie ſoll in der anzuberaumenden Conferenz beantragen, daß die ehrw. Ohioſynode ihre Seminariſten mit Herrn Prof. Loy, oder mit einem zweiten noch zu ernennenden engliſchen Profeſſor, in unſere Anſtalten über⸗ ſiedeln laſſe. Die hinſichtlich der Lehranſtalten etwa getroffene Vereinbarung ſoll für unſere Synode dann gültig ſein, wenn zwei Dritttheile der Synodalgemein⸗ den dieſen der Committee gegebenen Auftrag genehmigen.