# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 39 — ſonderes Gebäude errichtet werde, daß jedoch für die Lehrſäle aller drei Abtheilungen und für die Aula ein beſonderes viertes Gebäude errichtet werde. e. Sie kann zugeben, daß jede Abtheilung ihren beſonderen Haus⸗ halt habe. f. Sie ſoll beantragen, daß die Ordnung der Vorleſungen eine combinirte, nach einem gemeinſamen Plan entworfene ſei, — daß feſt⸗ geſetzt werde, welche Vorleſungen jeder Student, der zum Examen zu⸗ gelaſſen werden will, beſuchen müſſe, und in Betreff welcher ihm die Wahl zu überlaſſen ſei. g. Sie ſoll beantragen, daß die deutſchen Profeſſoren von der Miſſouriſynode und den andern ausſchließlich deutſchen Synoden, die engliſchen Profeſſoren von der Ohioſynode und die norwegiſchen Profeſſoren von der Norwegiſchen Synode gewählt werden, doch alſo, daß die andern Synoden das Beſtätigungsrecht, resp. Proteſtations⸗ recht, behalten. h. Sie ſoll beantragen, daß die Profeſſoren der verſchiedenen Ab⸗ theilungen von den betreffenden Synoden zu ſalariren ſeien. Es ſoll ihr jedoch geſtattet ſein, zuzugeben, daß auch die andern Synoden zur Aufbringung des Gehalts der engliſchen Profeſſoren mithelfen, da viele ihrer Vorleſungen von den Studenten aller Abtheilungen be⸗ ſucht werden. Es ſoll ihr ferner geſtattet ſein, zuzugeben, daß ſämmt⸗ liche Profeſſoren, als Profeſſoren aller am Geſammtſeminar ſich be⸗ theiligenden Synoden, aus einer gemeinſamen Kaſſe beſoldet werden, vorausgeſetzt, daß die einzelnen Synoden pro rata beiſteuern. i. Sie ſoll feſtſetzen laſſen, daß das medium des Unterrichts in der deutſchen Abtheilung die deutſche und lateiniſche Sprache ſei. k. Sie ſoll beantragen, daß in der Aufſichtsbehörde alle am Ge⸗ ſammtſeminar ſich betheiligenden Synoden repräſentirt ſeien. 4. Sie ſoll ihre Vereinbarung einem die Delegatenſynode vertretenden und durch das allgemeine Präſidium nach Chicago zu berufenden Ausſchuſſe zur Genehmigung, resp. Verwerfung, vorlegen. Beſchloſſen: Für den Fall, daß die Unterhandlung der obgenannten Committee einen günſtigen Erfolg hat, ſoll, da wegen Koſtſpieligkeit und Zeitmangels die ganze Synode nicht abermals vor ihrer nächſten regel⸗ mäßigen Verſammlung zuſammentreten kann, ein von der Delegatenſynode erwählter und mit ihrer Vollmacht betrauter Synodal⸗Ausſchuß von 25 Gliedern durch das allgemeine Präſidium nach Chicago berufen werde, um die von unſerer Committee mit den andern Synoden der Synodal⸗ conferenz getroffenen Vereinbarungen zu prüfen, resp. zu beſtätigen, und Maßregeln änzuordnen, die zur Ausführung des Planes dienlich ſind. Beſchloſſen, daß dieſer Synodal⸗Ausſchuß aus folgenden von der Synode erwählten Perſonen beſtehe: