# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S34 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 34 — Möglichkeit nicht abgeſchnitten werde, ſich an eine der beſtehenden allgemei⸗ nen Synoden anzuſchließen, denſelben alſo ihre Selbſtſtändigkeit und Un⸗ abhängigkeit bewahrt bleibe; und 2. daß die vorhandenen theologiſchen An⸗ ſtalten der zu Staatenſynoden zuſammentretenden allgemeinen Synoden zu einem gemeinſchaftlichen Seminar vereinigt werden. Die Synodalconferenz hatte ferner im Jahre 1876 in Bezug auf die Errichtung eines Geſammtſeminars folgende Beſchlüſſe gefaßt: „Die Synodalconferenz gibt ihren gegenwärtigen Synoden den Rath, die in ihren Territorien befindlichen Anſtalten zur Erziehung von Predigern aufzulöſen, ein Geſammtſeminar zu errichten und dieſes unter die Controle der Synodalconferenz zu ſtellen.“ „Wir ſind der Ueberzeugung, daß das ... projectirte Geſammt⸗ predigerſeminar ſobald als möglich in Angriff genommen werden ſollte, auch für den Fall, daß Staatenſynoden nicht ſo ſchnell in's Leben treten. — Wir wollen dies bei unſern Synoden befürworten.“ (Bericht der Synodalconferenz v. J. 1876, S. 48 u. 53.) Es iſt bekannt, daß ſämmtliche Diſtricte unſerer Synode ſich bereits ſehr günſtig über die Errichtung eines Geſammtſeminars ausgeſprochen haben. Obwohl nun innerhalb der Synodalconferenz Stimmen laut ge⸗ worden ſind, die eine Betheiligung ihrer Synode an der Errichtung eines Geſammtſeminars ablehnten (vergl. Bericht der Synodalconferenz v. J. 1877, S. 42), ſo kann und ſoll uns doch das nicht hindern, mit den Sy⸗ noden, welche hierin mit uns übereinſtimmen, voranzugehen. Wollten wir mit der Errichtung eines Geſammtſeminars ſo lange warten, bis alle Sy⸗ noden der Synodalconferenz ihre Zuſtimmung dazu gegeben hätten, ſo würde aus einem Geſammtſeminar vielleicht niemals etwas werden können, da bald die eine, bald eine andere Synode ſich dagegen ausſprechen möchte. Nach unſerer feſten Ueberzeugung kann für die Einheit in der Reinheit der Lehre keine heilſamere Einrichtung getroffen werden, als die der Errichtung eines Geſammtſeminars iſt. Daß wir die reine Lehre haben und einig in derſelben ſind, iſt Gottes lautere, unverdiente Gnade. Nun verlangt Gott aber auch von uns, daß wir halten ſollen, was wir haben, und demgemäß mit ſeinem großen Gnadengeſchenk treu umgehen und es verwalten nach ſeinem Willen. Dazu dient auch ein Geſammtſeminar, in welchem die Prediger der ver⸗ ſchiedenen Synoden gemeinſam ausgebildet werden. Ein ſolches Seminar ſteht ſelbſtverſtändlich unter der Controle aller der daran betheiligten Sy⸗ noden, und es iſt — menſchlich geredet — unmöglich, daß es von der reinen Lehre abfalle, ſo lange nicht die Geſammtheit der Synoden von derſelben ab⸗ gefallen iſt. Wir wollen durch unſere Zuſtimmung zur Errichtung eines Geſammt⸗ ſeminars es mit der That beweiſen, was wir mit Worten ſo oft bezeugt haben, daß es uns um keine Sonderintereſſen zu thun iſt, wenn es gilt, das Reich unſeres Gottes zu bauen, und daß wir mit Unrecht als ſolche Leute verſchrieen