# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 31 — zehn und im Herbſt 1877 vier neue Schüler von Steeden im College ein. Das jährliche Koſtgeld für dieſelben beträgt $850.00. Zwar fanden ſich im Laufe der Zeit Freunde, welche die Unterſtützung einzelner dieſer Schüler übernahmen, auch ſind zwei derſelben ſchon letzten Herbſt in das Seminar zu St. Louis und einer in das zu Springfield übergeſiedelt, alle übrigen Zög⸗ linge aber ausſchließlich auf unſer College angewieſen. Da dieſem indeß keine Mittel zur Unterhaltung völlig mittelloſer Schüler zu Gebote ſtehen, ſo konnte ſich die Aufſichtsbehörde nicht anders helfen als dadurch, daß das Schulgeld, welches für die nicht Theologie ſtudirenden Schüler einging und ſonſt dem Allgemeinen Kaſſirer übergeben worden war, zum Unterhalt dieſer Zöglinge verwandt wurde. Aber auch dieſes Geld reichte nicht aus, und gegenwärtig ſteht es ſo, daß eine Schuld von etwa $300.00 Koſtgeld an die Anſtalt zu bezahlen iſt. Wie ſoll dieſe Schuld gedeckt und für dieſe Zöglinge ferner geſorgt werden, da die Synode als ſolche bisher grundſätzlich, und ohne Zweifel mit Recht, ſich geweigert hat, die Unterſtützung armer Schüler zu übernehmen? Hierauf wurde geantwortet: Daß die Synode bisher den Grundſatz feſtgehalten hat, ſich als ſolche nicht mit der Unterſtützung armer Schüler zu befaſſen, iſt aus gewichtigen Urſachen geſchehen. Sie wird auch fernerhin an dieſem Grundſatz feſthalten und in keinem Fall ſich auf den Unterhalt armer Schüler einlaſſen. Iſt ein Schüler ſo arm, daß er das nöthige Koſt⸗ geld nicht ſelber beſitzt, ſo ſehe er ſich nach einem Patron oder Wohlthäter um, mag dieſer nun eine einzelne Perſon oder eine ganze Gemeinde ſein, und laſſe von dieſem ſein Koſtgeld beſtreiten. Hat er keinen ſolchen Patron, ſo ſtoßen wir ihn zwar nicht hinaus, aber er muß ſich dann an ſehr ſchmalen Biſſen genügen laſſen. Man verſuche es nur, ausgezeichnet begabten Schü⸗ lern Patrone zu erwerben, und es werden ſich ſchon Quellen zu ihrem Unter⸗ halt eröffnen, zumal dann, wenn die Schüler ſich nicht für zu hoch halten, mit demüthigen Bitten um das Nöthige anzuſprechen. Luther hat als Schüler auch ſein Brot vor anderer Leute Thüre ſuchen müſſen und ſich nicht geſchämt, um mildthätige Gaben demüthigſt zu bitten. Aber auch unſere Gemeinden ſollten es ſich geſagt ſein laſſen, daß es ihre Pflicht ſei, mit allem Eifer und Fleiß ſich armer Schüler anzunehmen und für ihren täglichen Unterhalt Sorge zu tragen. Es iſt das ein Liebeswerk, welches mit dem der Verſorgung von Wittwen und Waiſen auf faſt gleicher Stufe ſteht. Es wäre wahrlich für uns eine große Schmach, wenn aus Mangel an ſolchem Wohlthätigkeitsſinn hochbegabte Schüler ihre Studien einſtellen und zu einem andern Berufe greifen müßten. Mit Vernachläſſigung armer Schü⸗ ler, die auf die Wohlthätigkeit Anderer angewieſen ſind, verſündigt man ſich nicht nur an den Schülern ſelbſt, ſondern auch an der ganzen Kirche, der die Gaben ſolcher Schüler zu Gute kommen ſollen. Unter andern Beiſpielen ſolcher chriſtlichen Wohlthätigkeit ſteht das der Frau Cotta, welche Luthern während eines Theils ſeiner Studienzeit verſorgte, leuchtend uns Allen vor