# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S109 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 109 — „Abendſchule.“ Die Vorcommittee berichtete auch über die von Herrn Lange heraus⸗ gegebene „Abendſchule“, wie folgt: Da ein Bericht Herrn Lange's darüber vorlag, ſowie ein Schreiben der Gemeinde in Fort Wayne, ſo erwählte die Synodal⸗Committee eine Depu⸗ tation aus ihrer Mitte, um mit Herrn Lange perſönlich dieſe Angelegenheit zu beſprechen und Einſicht in ſeine Geſchäftsführung zu nehmen, ſoweit es die Synode angeht, und hat dieſe Deputation nun berichtet, daß ſie, ſoweit ſie hat Einſicht nehmen können, glaubt, daß der von den verſprochenen Subſcri⸗ benten eingekommene Reingewinn ungefähr $3100.00 betragen dürfte. Da nun Herr Lange in der Meinung geſtanden hat, durch den mit der Synode im Herbſte 1869 abgeſchloſſenen Vertrag ſeines, im „Lutheraner“ anfangs März desſelben Jahres gegebenen Verſprechens entbunden zu ſein, wonach er ſich willig und bereit erklärte, die Einrichtung und Leitung einer Druckerei für die Synode unentgeltlich zu übernehmen und auszuführen*); da ferner leider die Synode bei Gelegenheit ihrer Verſammlung im genannten Jahre über ihr nunmehriges Verhältniß zu Herrn Lange nicht nur nichts feſtſetzte, ſondern ſich überhaupt gar nicht darüber ausgeſprochen hat, ſo glaubt die Synodal⸗Committee, daß das eingetretene Mißverhältniß vielleicht dadurch am beſten in chriſtlicher Weiſe gelöſ't werden würde, wenn die Synode den muthmaßlich ihr zukommenden Reingewinn von ungefähr $3100.00 Herrn Lange als nachträglich verwilligten Gehalt für ſeine in der Druckerei der Synode geleiſteten Dienſte anrechnete. In Bezug auf ein Anerbieten Herrn Lange's, wonach er bereit iſt, wenn es die Synode wünſcht, in Zukunft ein Drittheil des Reingewinnes von der „Abendſchule“ an unſere Synodalkaſſe abzugeben, kann die Synodal⸗Com⸗ mittee nur rathen, dasſelbe anzunehmen, empfiehlt aber in dieſem Falle zu gleicher Zeit, daß hierüber ein wohl und ſorgfältig formulirter Vertrag auf⸗ geſetzt werde, worin auch das Recht der Synode in Bezug auf die Anſtellung des Redacteurs verbrieft wäre, und daß eine Abſchrift davon ſowohl in die Hände Herrn Lange's, als auch in die Hände der betreffenden Synodalbeamten gelegt werde. Dieſer Bericht wurde von der Synode einſtimmig angenommen. Gehalt des Agenten. Beſchloſſen: daß der Gehalt des Agenten, Herrn Barthels, von dem Directorium für Druckerei und Buchhandel feſtgeſetzt werde. *) Wie aus dem Berichte des Schatzmeiſters der Synodal⸗Druckerei erſichtlich iſt, hat Herr L. Lange keinen Gebrauch von dem freien Druck ſeiner „Abendſchule“ gemacht, ſondern ſowohl Druck als Miethe bezahlt.