# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S104 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 104 — Aemter als Ehrenämter begleiten und auch den Gehalt des Agenten beſtimmen ſollen. In Betreff des Berichts der New Yorker Emigranten⸗Commiſſion wurde beſchloſſen, denſelben im „Lutheraner“ abzudrucken. Von den gemachten Anträgen iſt angenommen: a) Was im Bericht über die Anſtellung eines Gehilfen geſagt iſt, wobei erklärt worden iſt, daß darunter kein Theologe zu verſtehen ſei, ſondern ein Handlanger, der allerdings oft ſchwere Fälle zu erledigen hat und deshalb die erforderliche Gewandtheit in dieſem Fache haben muß. b) War beantragt, einen regelmäßigen Emigranten⸗Gottesdienſt ein⸗ zurichten. Da die jährliche Miethe für ein geeignetes Lokal ziemlich hoch käme, die Synode aber fürchte, daß Anderes leiden müßte, wenn etwa die Synodalcaſſe hierfür ſtark in Anſpruch genommen würde, ſo iſt beſchloſſen, daß wir „bei nächſter Gelegenheit“ dieſer Sache gedenken wollen. Uebrigens iſt die Sache wegen eines Lokals der Commiſſion in New York überlaſſen. c) Zu dem Paſſus, welcher von den Wegen handelt, wie die Mittel zu beſchaffen ſeien, ſoll hinzugeſetzt werden: „ein Glied“ (Paſtor Gottlieb oder deſſen Nachfolger) „der Emigranten⸗Commiſſion ſoll Miſſionsreiſen in den Gemeinden machen, auf der Synodal⸗Conferenz gegenwärtig ſein und über Emigranten⸗Miſſion predigen, um ſo das Intereſſe für dieſe höchſt wichtige und nützliche Sache zu erwecken.“ Die Gemeinden ſollten billig die Emigranten⸗Miſſion mit hilfreicher Hand unterſtützen. Der jährliche Gehalt des Miſſionars wurde auf Be⸗ ſchluß der Synode um $200 erhöht. Was in dem Berichte von „Nebeneinkünften“ geſagt iſt, ſoll geſtrichen werden, weil keine einkommen. Alles Uebrige im Bericht wurde angenommen. Zuſendung der Synodalberichte. Der öſtliche Diſtrict hatte den Antrag geſtellt, daß den Paſtoren und Schullehrern die verſchiedenen Synodalberichte ohne vorherige Beſtellung zu⸗ geſchickt werden ſollen. Angenommen. — Bei dieſer Gelegenheit wurden noch folgende Beſchlüſſe paſſirt: Die Synodal⸗Präſides und ⸗Secretäre und die Präſides der von uns anerkannten Synoden ſollen die Synodalberichte unentgeltlich empfangen. Was die Zu⸗ ſendung der Berichte an die Gemeinden betrifft, ſo ſoll es beim Alten bleiben, d. i. auf Beſtellung ſoll die gewünſchte Anzahl verabfolgt werden. Der General⸗Agent ſoll angewieſen werden, zwei Exemplare der verſchiedenen Synodalberichte an jeden Diſtricts⸗Secretär zur Hinterlegung in den Syno⸗ dal⸗Archiven zu überſenden; ſämmtliche Lehranſtalten der Synode ſollen zwei Berichte für ihre Bibliotheken erhalten. Allen im letzten Jahre ſtehen⸗ den Studenten in St. Louis und Addiſon ſollen die Berichte gratis gegeben werden.