# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 83 — Drei Tugenden ſind zur Einigkeit erforderlich: erſtlich, die Demuth, daß einer nicht eigenſinnig auf ſeiner Meinung beſteht; zum andern muß einer Geduld haben mit den Gebrechen anderer; drittens muß einer Sanftmuth beweiſen und ſich nicht erbittern laſſen. Daß Prediger einig ſeien, iſt eine höchſt wich⸗ tige Sache. Luther ſagt: „Einigkeit unter den Predigern iſt der höchſten Gottes⸗Gaben eine.“ Er will nicht das türkiſche Kaiſerthum nehmen für die Einigkeit der Prediger untereinander. Manche Prediger ſind in ihrem Ver⸗ halten gegen andere ganz unleidlich, man muß bei ihnen manches verſchlucken, wenn man mit ihnen in freundlichen Beziehungen bleiben will, man muß eben ihre Laſt tragen. Schon um der Gemeinden willen, um denſelben kein Aergerniß zu geben, ſoll man ſich bemühen, mit ſeinen Amtsbrüdern einig zu ſein und in einem brüderlichen Verhältniß zu ſtehen. Was ſoll man von den Gemeinden verlangen, wenn nicht einmal Prediger miteinander brüder⸗ lich umgehen? Möchten doch die Prediger eine herzliche Eintracht unter ſich bewahren um Gottes willen und aus Liebe zur Kirche, welche nicht ſoll ge⸗ ärgert werden! Weiter heißt es, ein Prediger ſoll keine „Nebengeſchäfte“ treiben. Da gibt es mancherlei Lieblingsbeſchäftigungen. In Betreff derſelben ſoll man ſich recht in Acht nehmen und denſelben ſich nicht auf ſolche Weiſe hingeben, daß man ſeinem Amte und ſeinem Studium hierin Abbruch thut, dahin namentlich gewinnbringende Nebengeſchäfte gehören. Halten irgendwelche Nebengeſchäfte die Prediger vom Studiren ab, ſo ſind ſie allezeit ſträflich. Ein Prediger aber, welcher gewinnbringenden Nebengeſchäften ſeine Zeit wid⸗ met, ſollte billig von ſeiner Gemeinde und von ſeinen Amtsbrüdern geſtraft werden. Die Ausrichtung ſolcher Geſchäfte macht ihn bei andern Menſchen verächtlich. Auch den Landbau ſollte ein Prediger nur als eine Nothſache treiben, wenn er von ſeiner Gemeinde für ſeinen Lebensunterhalt darauf an⸗ gewieſen iſt; wer es ohne Noth thut, handelt höchſt ſtrafbar. — Land⸗ gemeinden ſollten es auch ihren Predigern hierin möglichſt erleichtern, indem wenigſtens die meiſten Geſchäfte von den Gemeinden ſelbſt für den Prediger gethan würden. Die Brüder aber ſollten bedenken, daß ihre Zeit und ihre Kraft zunächſt ihren Gemeinden gehört und deren Schule und deren Kindern. Manche entziehen ihrem Schulamt Zeit und Kraft durch zu vieles Stunden⸗ geben. Es ſollen manche Lehrer ſchon vor Beginn ihrer Schule, anſtatt ſich vorzubereiten auf die zu gebenden Lehrſtunden, Privatſtunden geben. Recht vom Uebel iſt auch das Doctern und Quackſalbern mancher Pre⸗ diger und Lehrer und natürlich auch von Gemeindegliedern, welche keine Aerzte ſind — beſonders wenn ſie Geld dafür nehmen. Ueberhaupt haben unſere Alten unter dem Handthierung⸗Treiben um ſchändlichen Gewinnes willen immer verſtanden weltliche Handthierung treiben, wenn ohne Noth Gewinn damit geſucht wird. Damit der uns gewordene Segen nicht verſchüttet werde, ſoll auch nicht ein leichtfertiger „Amtswechſel“ vorgenommen werden. Schon das iſt ſträf⸗