# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Dezember 1856_S379 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischte kirchliche Nachrichten. 379 Synode unzufrieden sind; dieser Körper ertheilt auch Rath über Kirchenzucht und Lehre, die streitig sind; und jeder Prediger oder Gemeinde kann um solchen Rath fragen, wenn der von der District⸗Synode gegebene nicht befriedigend ist; in dieser Hinsicht wird das Gericht als ein gesetzgebender Körper angesehen, dessen Entscheidung jede District⸗Synode, Prediger und Gemeinde sich verbindlich macht, sich zu unterwerfen; in dringenden und wichtigen Fällen hat der Präsident dieses Gerichts, der ein durchgebildeter Theolog sein muß, Macht, eine außerordentliche Sitzung auf Kosten der Partei, die sie wünscht, zu berufen; das Gericht wird so bald es die Umstände erlauben, gebildet; es steht in Correspondenz mit ähnlichen Gerichten unter wahren Lutheranern; es läßt, wenn es für gut findet, die Glieder anderer ähnlicher Körper zu Sitz und Stimme mit sich zu, und wenn ein allgemeines Gericht dieser Art unter andern wahren lutherischen Synoden gebildet wird, steht es ihm frei, sich mit demselben zu vereinigen; es entwirft auf seiner ersten Sitzung eine Constitution, um sie der Vereinigten Synode zur Billigung vorzulegen. Diese Angelegenheit rief eine längere und warme Debatte hervor; von einigen Brüdern wurde sie kräftig befürwortet, während andere eben so kräftig dagegen sprachen; endlich kam man dahin überein, sie als eine Verbesserung zur Constitution vorzulegen, um den verschiedenen District⸗Synoden eine Gelegenheit zu geben, sie gründlich zu erörtern, wobei mehrere Brüder, die hiefür stimmten, entschieden gegen den Inhalt derselben waren. Die „Ja“ waren 13, die „Nein“ 7. Die ostpennsylvanische Synode, welche am 2. Oct. versammelt war, erklärte es für „inexpedient,“ in Absicht auf das Licenzirungssystem eine Aenderung zu treffen. Auch die am 18. Oct. versammelt gewesene Maryland⸗Synode hat über diesen Gegenstand Discussionen gepflogen und beschlossen, das Licenziren nicht aufzuheben. Letztere hat einen von Dr. B. Kurtz gemachten Vorschlag, ein Predigerseminar zu errichten, in welchem auch ältere Personen, welche den vollen theologischen Cursus nicht mehr machen können, für das Predigtamt praktisch vorbereitet werden sollen, adoptirt. Die Synode von Ohio östlichen Bezirks war am 11.—17. Septbr. in Alleghany versammelt. Der Bericht hiervon enthält u. A. eine neue Synodalconstitution, über welche in der nächstjährigen Versammlung Beschluß gefaßt werden soll. Die Constitution erscheint uns nach flüchtiger Durchsicht ganz vortrefflich; wir begegnen darin fast allen positiven und negativen Bestimmungen der unsrigen wieder; selbst dem Institute eines visitirenden Präses. Möge der HErr den theuren Brüdern Gnade schenken zu gewissenhafter und gesegneter Ausführung. In dem Bericht lesen wir noch Folgendes: „Da diese Synode das Licenziren der Candidaten für unbiblisch und unkirchlich erkennt, daher beschlossen: daß wir von jetzt an keinem Candidaten eine Licenz ertheilen, daß wir aber bei der Annahme der neuen Ministerial⸗Ordnung darauf Bedacht nehmen wollen, wie ein ächt biblisches Katechumenat errichtet werden könne.“ Ferner: „Wir bitten die Ehrwürdige Synode von Missouri freundlichst und brüderlich, sich um diese Gemeinde (zu Pittsburg) nicht eher anzunehmen, bis der Kirchenrath derselben ihrem treuen Seelsorger, B. Zeumer, die Sünde, ihn gegen Gottes Wort vertrieben zu haben, abbittet.“ (Wir bemerken hier, daß wir nicht begreifen können, wie ein treuer Prediger eine ganze Gemeinde allein um des Kirchenrathes willen verlassen könne. Uebrigens hören wir auch, daß der Kirchenrath bereits Abbitte gethan hat. Nichts desto weniger wird unsere Synode selbstverständlich in dieser Sache gegen die Ehrwürdige Ohio⸗Synode als ihre Schwestersynode handeln.) „In Bezug der Stellung der Missouri⸗ und Buffalo⸗Synode wurde folgender Beschluß gefaßt: Beschlossen, daß diese Synode als ein Theil der lutherischen Kirche dieses Landes, auf Gottes Wort sich berufend, und mit dem aufrichtigen redlichen Vorsatz, immermehr das zu werden, mit Gottes Hülfe, was eine wahre lutherische Synode nach Gottes Wort und den Bekenntnißschriften sein soll und muß, die Ehrwürdige Synode von Missouri und Buffalo brüderlich und herzinniglich ermahnen, sie möchten doch den Frieden unter einander mit allen Kräften suchen. 2. Daß wir diese Bitte in der Ueberzeugung thun, daß wenn Friede zwischen beiden Synoden stattfindet, das Wohl unserer lutherischen Kirche gemeinschaftlich um Vieles gefördert werde, und daß