# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 61 — immer gewarnt, ihre Gemeinden zu beſtürmen, daß ſie ſich an die Synode anſchließen. Im Gegentheil, wir haben immer erklärt: Unſer ſynodales Zuſammentreten iſt ein an ſich freies. Wir haben immer den Gemeinden den Rath gegeben, nicht in ihre Conſtitution zu ſchreiben: Unſere Gemeinde ſoll immer bei der Miſſouri⸗Synode bleiben. Wir haben immer geſagt, es gefalle uns das nicht; eine Gemeinde könne und ſolle ſich auf keine, auch nicht auf die Miſſouri⸗Synode, verlaſſen. Wir haben nie geſagt: Ihr müßt zu der Synode treten, ſonſt ſteht ihr nicht recht; ſondern alſo haben wir geſagt: Beſeht euch die Sache; erkennt ihr die Heilſamkeit einer ſynodalen Verbin⸗ dung, wohl, ſo ſeid ihr uns willkommen. Die Synode iſt ein freier Verein, nicht in Gottes Wort geboten; aber wir haben gedacht: Was ſollte hier werden, wenn jede Gemeinde und jeder Prediger für ſich bliebe? Wer ſollte, um nur dies Eine anzuführen, Anſtalten zur Zurüſtung von Predigern und Schullehrern errichten? Nichts deſto weniger haben wir aber an der Freiheit in dieſem Punkte feſtgehalten. Wenn eine Gemeinde aus unſerer Synode austritt, ſagen wir daher nicht: Nun iſt ſie nicht mehr lutheriſch. Darum ſteht auch in unſerer Conſtitution nicht: Jeder muß in unſerer Synode bleiben. Vielmehr kann einer jeden Tag austreten, und niemand kann ihn darüber ſtrafen, als über etwas, was an ſich unrecht ſei. Denn an ſich iſt es weder gut noch bös, zu einer Synode zu gehören. So haben wir von An⸗ fang gelehrt, und ſo ſoll es bleiben. Wehe uns, wenn wir uns aus unſerer Synode ein Pabſtthum machen wollten! Die Gemeinden ſollen nur deswegen in unſerer Synode bleiben, weil ſie ſelbſt erkennen: Es iſt heilſam, daß wir darin bleiben. Wir ſind da mit vielen Glaubensbrüdern auch äußerlich ver⸗ bunden. Es kann da für das Reich Gottes viel geſchehen, was ſonſt nicht geſchehen könnte. Wir ſagen aber ſelbſt: ſollte es jemals geſchehen, daß unſere Synode falſche Lehre oder unioniſtiſche Praxis annähme, dann trennt euch nur getroſt von ihr. — Ein Thatbeweis, daß bei uns kein Gewiſſenszwang angewendet wurde, iſt die Verſorgung auch ſolcher Gemeinden, die nicht zur Synode gehören. Wir können den Feinden, die da ſchreien: Ihr Miſſou⸗ rier ſeid eine Secte, ihr verdammt alle, die nicht miſſouriſch ſind, ſagen: Ihr redet wider die offenbare Wahrheit. Hunderte von Gemeinden ſind ein That⸗ beweis gegen euch. Wir geben ihnen Prediger, obwohl ſie nicht zu unſerer Synode gehören. — Die Gemeinde in St. Louis wollte Anfangs nicht zur Synode gehören, weil ſie fürchtete, ſie könne dadurch wieder unter das Pfaf⸗ fenthum und unter ein „Conſiſtorium“ kommen. Man ſagte ihr: Allerdings kann die Synode ſo ein Conſiſtorium werden. Aber daraus folgt nicht, daß ihr nicht dazutreten könnt. Ihr ſollt eben wachen helfen, daß ſie nicht ein Conſiſtorium werde. Nur wenn ihr ſchlaft, iſt Gefahr. Es wurde hierauf beſchloſſen, den Worten: „äußerer politiſcher Zwang“ die Worte: „oder Gewiſſenszwang“ hinzuzufügen. Das „irdiſche Intereſſe“ betreffend, von dem in der Theſe die Rede iſt, wurde geſagt: Wir haben den Gemeinden, wenn ſie ſich zum Anſchluß mel⸗