# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 52 — die ſehr matt gewordene Tenneſſee⸗Synode. Das war die einzige, die ſich noch um reine lutheriſche Lehre kümmerte; ſonſt war überall mindeſtens unio⸗ niſtiſche Praxis. Die aber kann man keine wahrhaft lutheriſche Kirche nen⸗ nen, in welcher unioniſtiſche Praxis zu Recht beſteht. Es gab wohl dem Namen nach lutheriſche Prediger, aber wenige unter ihnen waren es, welche auch nur die ſymboliſchen Bücher beſaßen, und nicht wenige hatten ſie noch nie geſehen. Waren nun ſolche trotzdem auf die ſymboliſchen Bücher der luth. Kirche verpflichtet, ſo gehörte das mit zur papiſtizirenden Richtung. Denn das iſt papiſtiſch, wenn Jemand auf Bücher verpflichtet wird und ſchwört, etwas zu glauben und zu lehren, was er nie geleſen hat. Es fällt einem dabei jener Mann ein, den der Paſtor mit vielen Gründen von der Auferſtehung des Fleiſches zu überzeugen ſuchte, und der endlich erklärte: Nun, Herr Paſtor, Ihnen zu Liebe will ich es glauben, aber Sie ſollen ſehen, es wirds nichts draus. Sagen: ich glaube, was da drin ſteht, und doch nicht wiſſen, was, das nennt man einen Köhlerglauben, wovon Luther ſchreibt: Gott gebe uns nicht viel ſolchen Glaubens. Es iſt recht, daß das Church⸗Council zur Verpflichtung auf die Symbole drängt, allein es iſt zu fragen, ob alle die Männer, die ſie unterſchreiben, ſie auch geleſen und ver⸗ ſtanden haben. Wenn nicht, ſo iſt ſolche Unterſchrift nichts werth. Was iſt in ſolchem Falle der Ruhm, daß jeder die Symbole unbedingt unter⸗ ſchreibe? Im Grunde iſt die Sache gerade dadurch nur um ſo ſchlimmer, wenn man Leute unbedingt unterſchreiben läßt, bei denen erſt zu unterſuchen wäre, ob ſie, was ſie unterſchreiben, auch geleſen haben. In der alten luthe⸗ riſchen Kirche hätte man ſo etwas freilich nicht gethan. Da hätte einer hun⸗ dert Eide zu ſchwören willig geweſen ſein können, man hätte ihn nicht zur Unterſchrift zugelaſſen, ehe er die ſymboliſchen Bücher genau gekannt hätte. Jetzt aber meint man damit ſchon viel gewonnen zu haben, wenn einer nur unterſchreibt, wenn er auch den Inhalt noch nicht kennt. Dazu gehört fer⸗ ner, daß man es geradezu für eine ſchändliche Sectirerei erklärt, wenn wir behaupten, daß eine rechte lutheriſche Kirche in allen Artikeln des Glaubens müſſe einig ſein. Schon das will man nicht anerkennen, viel weniger, daß man keinem ein Recht gibt, zu predigen oder das heilige Abendmahl mit uns zu nehmen, der nicht in allen Punkten der Lehre mit uns einig iſt. Man ſagt: Es iſt ja das Bekenntniß der lutheriſchen Kirche, daß es auch ander⸗ wärts Leute gibt, welche ſelig werden, alſo müſſe man ſolche Leute doch auch anerkennen. Ja, gewiß wäre das ſo, wenn wir den Leuten ins Herz ſehen könnten; das können wir aber nicht, in dieſem Leben hat uns daher Gott gewieſen auf das äußerliche Bekenntniß. Darum ſagen wir: Bekennſt du mit uns den rechten Glauben mit Wort und That, ſo biſt du unſer Bruder; thuſt du das nicht, ſo wollen wir dich zwar nicht verdammen, denn das ſteht uns nicht zu, wir können dich aber auch nicht frei ſprechen. Wenn du recht bekennſt, magſt du uns freilich auch heucheln. Aber das zu richten kommt uns nicht zu, wir richten dich nach deinem Bekenntniß. Darum