# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S26 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 26 — conſin und der norwegiſch⸗lutheriſchen“ unter dem Namen „Evangeliſch⸗ lutheriſche Synodalconferenz“, ſowie Vereinigung in einem die Lehr⸗ anſtalten betreffenden Vorſchlage; wie dies beides bereits ausführlich im „Lutheraner“ Jahrg. XXVII, No. 11. mitgetheilt iſt. Obwohl nun über dieſe Sache, ſelbſt abgeſehen von ihrer ſo außerordentlichen Wichtigkeit, ſchon darum, weil ſie das Eingehen eines kirchlichen Vertrags, ja, eine organiſche Verbindung mit anderen kirchlichen Körperſchaften in ſich ſchließt, was laut unſerer Conſtitution der Allgemeinen Synode vorbehalten iſt, die Diſtricts⸗ Synoden nicht endgiltig entſcheiden konnten, ſo habe ich es doch für zweck⸗ mäßig erachtet, die Sache unſeren ſämmtlichen Diſtricts⸗Synoden bei Gele⸗ genheit der Sitzungen derſelben im vorigen Jahre ſchon vorläufig vorzulegen und der Beurtheilung derſelben namentlich den Entwurf einer Conſtitution des beabſichtigten Zuſammenſchluſſes rechtgläubiger Synoden zu einem größe⸗ ren Geſammtkörper zu unterbreiten. Nachdem dies nun geſchehen, auch die entworfene Conſtitution, den in den verſchiedenen Synoden hierauf laut ge⸗ wordenen Wünſchen gemäß, auf einer am 14. bis 16. November v. J. ab⸗ gehaltenen Privatverſammlung von Gliedern der betreffenden Synoden zu Fort Wayne revidirt und derſelben ihre ſchließliche Geſtalt gegeben worden iſt, wie ſie in der letzten Nummer unſeres „Lutheraners“ mitgetheilt worden, ſo lege ich nun dieſe Sache, deren Bedeutung für die Zukunft unſerer Sy⸗ node allerdings nicht hoch genug angeſchlagen werden kann, hiermit der Allgemeinen Synode zur letzten Entſcheidung vor. Möge der HErr ſelbſt uns ſeinen Heiligen Geiſt in reichem Maße verleihen, daß wir hierin ſeinen Gnadenwillen erkennen und thun, denn es iſt kein Zweifel, daß unſere Synode durch die endliche Einladung, die ſie erhalten hat, in einen größeren Kirchenkörper einzutreten, nachdem ſie während der erſten 25 Jahre ihres Beſtehens allein ſtehend für das reine Bekenntniß hat einſtehen müſſen und dabei überſchwänglich geſegnet worden iſt, in eine weſentlich neue Stellung kommt, in welcher ſie entweder in dem, was ihr Gott verliehen hat, geſtärkt wird, oder ihre Krone nun dahin gibt. O möge der HErr, wie er einſt nach einer Augsburgiſchen Confeſſion eine Formula Concordiä der Kirche un⸗ ſerer Väter beſcherte, uns, ihren ſchwachen Kindern, in dieſem fernen Abendlande nach unſerer kirchlichen lieblichen Frühlings⸗ und Blüthe⸗ Zeit nun auch eine Sommerzeit reifer und reicher Früchte beſcheren! Möge unſere Synode, ſollte ſie noch einmal 25 Jahre durchlaufen, am Ende der⸗ ſelben ebenſo mit freudigem Danke gegen Gottes Bewahrungen und Segnun⸗ gen ihr zweites Jubelfeſt dann mit großen Schaaren in und außer ihr feiern können! Auch was die Ehrwürdige Synode von Illinois u. a. St. be⸗ trifft, hatte unſere Synode in ihrer letzten Verſammlung im Jahre 1869 zu Fort Wayne die geplante Vereinbarung mit derſelben noch nicht endgiltig angenommen, ſondern für den „allein richtigen Weg zur Herſtellung eines rechten Verhältniſſes und vollen Zutrauens beider Synoden zu einander die