# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1860_S76 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 76 — Da bei Beſprechung obiger Vorſchläge ſich's herausſtellte, daß die Lehrer an unſern Anſtalten bisher ſo ſpärlich beſoldet waren, daß ſie faſt alle hatten zuſetzen, ſich mit Nahrungsſorgen ſchlagen, ja ſelbſt Schulden machen müſſen, daß alſo eine Gehalterhöhung für dieſelben unumgäng⸗ lich nothwendig iſt, ſo erhoben ſich viele Stimmen für die Gehalterhöhung. In Folge beſonderer Aufforderung ſprachen ſich auch viele der Herren Deputirten dahin aus, daß ſie die Gehalterhöhung nicht nur billigten, ſondern auch in ihren Gemeinden dahin wirken wollten, daß die Beiträge zu den Lehrergehalten reichlicher flöſſen, als bisher. Darauf ſchritt die Synode zur Abſtimmung, welche den einſtimmigen Beſchluß ergab, daß die Vorſchläge des Committee unverändert angenommen werden, nur mit dem Zuſatze, daß auch der Gehalt des Allgemeinen Präſes, und zwar auf $1000 erhöht werde. Einzelne Entſcheide der Synode in an dieſelbe gebrachten ſpeciellen Fällen. 1. Die Frage entſtand, ob Herr Prof. Walther noch zum Wahlcolle⸗ gium gehöre, da ſein Name unter den Mitgliedern deſſelben im letzten allgemeinen Synodalbericht nicht zu finden? — Dieſe Frage wurde ein⸗ fach durch das aufgebrachte geſchriebene Protokoll von 1857 erle⸗ digt, in welchem Herr Profeſſor Walther unter den Mitgliedern des Collegiums namentlich aufgeführt iſt; weil daher in dem gedruckten Bericht ſein Name nur durch ein Verſehen weggelaſſen ſein kann, ſo erklärte die Synode durch einſtimmigen Beſchluß, daß Herr Profeſſor Walther nach wie vor zum Wahlcollegium gehöre. 2. Herr Präſes Schaller brachte eine Anklage gegen den Paſt. A. Lange in Lafayette Co., Mo., vor. Die Sache war folgende: Paſt. Lange hat ein ehemaliges Glied der jetzigen Gemeinde des Paſt. Biltz, welches ſich von ſeinem Paſtor losgeſagt und von ſeiner Gemeinde ſelbſt ausgeſchloſſen hatte, angenommen und zum heiligen Abendmahle zugelaſ⸗ ſen, ohne ſich mit dem vorigen Paſtor deſſelben in Vernehmen zu ſetzen; deswegen iſt er bei dem Diſtrictspräſes verklagt worden. Dieſer und der Allgemeine Präſes, ſowie auch Herr Profeſſor Walther haben alles Mög⸗ liche gethan, dem Paſt. Lange wieder zurecht zu helfen, haben aber von ihm nur ſchnöde und trotzige Antworten erhalten. Von Präſes Schaller zum Beſuch der Synode eingeladen, um ſeine Sache ſchlichten zu laſſen, hat er erklärt, daß er mit der Synode nichts zu thun haben wolle, bis man die von ihm geſtellte Frage: ob ein Losſagen vom Paſtor und ſeiner Gemeinde ein Losſagen von Gott und Chriſto und ein Uebergeben an den Satan ſei? entweder mit einem einfachen Ja, oder mit einem ein⸗ fachen Nein beantwortet habe, ja er hat wiederholt die Unmöglichkeit, ein Glied der Synode bleiben zu können, erklärt, wofern die geſtellte Frage ihm nicht nach ſeinem Sinn und Willen beantwortet werde. Nach ſorg⸗ fältiger Erwägung aller Umſtände ſah ſich die Synode genöthigt, den Beſchluß zu faſſen, daß Paſt. Lange in einem Schreiben wegen ſeiner Hoffart und Frechheit geſtraft und ihm angezeigt werde, daß wir unter