# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1860_S74 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 74 — Wenn jedoch, was keineswegs anzunehmen iſt, der Fall eintreten ſollte, daß die Bedürfniſſe der Generalagentur für ein Jahr, etwa um einen neuen Verlag zu veranſtalten, den jährlichen Durchſchnittsbetrag ihrer Ueberſchüſſe überſchreiten ſollten, ſo bedarf es nach No. d. dieſes Paragraphen der darin geforderten Befugniß und Vermittlung von ſeiten der daſelbſt genannten Körperſchaften. § 8. Endlich wird es nöthig ſein, in die Inſtruction des Generalcaſſirers der Synode diejenigen Artikel aufzunehmen, welche durch § 7. gegen⸗ wärtiger Vorlage veranlaßt werden. Mit einſtimmiger Annahme dieſes Berichts ſeitens der Synode war denn die Anſtellung eines Generalagenten für den Vertrieb der Synodal⸗ druckſachen beſchloſſen; die Wahl deſſelben, ſowie des „Committee für Druckſachen“ erfolgte bei der Wahl der übrigen Beamten. Unſre kirchlichen Zeitſchriften. Herr Buchdrucker Wiebuſch reichte ein Schreiben ein, darin er ſich erbot, die drei erſten Jahrgänge des „Lutheraner“ wieder abzudrucken und dieſelben in einem Bande gebunden zu $2,00 das Exemplar zu lie⸗ fern. Von vielen Seiten gab ſich ein lebhaftes Intereſſe für den Wieder⸗ Abdruck dieſer Jahrgänge in der Synode kund, da es höchſt wünſchens⸗ werth ſei, die Entſtehungsgeſchichte unſerer Synode aus denſelben kennen zu lernen. Die Synode faßte darüber folgenden Beſchluß: Das zu ernennende „Comittee für Druckſachen“ ſoll unverzüglich den Neudruck der genannten Jahrgänge des „Lutheraner“ beſorgen, einen angemeſſenen Preis dafür beſtimmen und den Vertrieb derſelben dem zu wählenden Generalagenten übergeben. Ferner erſchien ein ſchriftliches Geſuch der Zöglinge des Concordia⸗ Collegiums vor der Synode, ihre Publicationen ihnen unentgeltlich zu⸗ kommen zu laſſen. Da die größte Zahl der betr. Zöglinge die Mittel nicht hat, die Publicationen der Synode zu bezahlen, ſo wurde dies Ge⸗ ſuch bewilligt und dieſe Bewilligung auch auf die Zöglinge des Fort Wayner Prediger⸗ und Schullehrerſeminars ausgedehnt. Herr Profeſſor Walther theilte mit, daß er auf ſeiner Reiſe in Deutſchland gefunden habe, daß nicht Wenige die Publicationen unſrer Synode gern leſen möchten, aber theils nicht wüßten, wie ſie zu beziehen ſeien, theils ſich über den zu hohen Preis derſelben beklagt hätten, und machte deswegen den Vorſchlag, daß wir ſtets eine beſtimmte Anzahl mehr abziehen laſſen und dieſelben nach Deutſchland um den Koſtenpreis ver⸗ kaufen. Der junge Buchhändler Naumann, Sohn des bekannten Buch⸗ händlers, ein treuer Lutheraner, habe ſich bereit erklärt, ſich der Verbrei⸗ tung unſrer Publicationen mit Liebe anzunehmen und mit Freuden dazu, daß ſie möglichſt wohlfeil in Deutſchland verbreitet werden, zu dienen. Der gemachte Vorſchlag ward einſtimmig zum Beſchluß erhoben. Die Herren Profeſſor Lange und Conrector Schick wurden auf An⸗ trag als Mitredacteure für „Lehre und Wehre“ ernannt. In Bezug auf