# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1860_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 40 — denvergebung, auch durch die Weiſe, wie er gewöhnlich vom Glauben redet, indem er ihn immer mehr von der Seite ſeiner das Herz erneuern⸗ den Kraft, als von Seiten des Nehmens und Empfangens hinſtellt, wird die Lehre von der Rechtfertigung und vom Glauben nicht unbedeutend in's Dunkel geſtellt und demnach muß dieſe unevangeliſche Behandlung der Lehre von der Rechtfertigung und vom Glauben auch die Abſolution verdunkeln, ſchmälern und ihr ihre tröſtende Kraft entziehen. 4. Die Lehre der romaniſirenden Lutheraner von der Abſolution, als eines ausſchließlichen Amtsvorrechts der ordinirten Paſtoren, wobei die Laienabſolution wenig oder keinen Raum behält und nur für eine tröſtliche Zuſprache ohne wirkliche Mittheilung der Sündenvergebung erklärt wird, verſtößt gröblich gegen die Lehre von der unmittelbaren Kraft des Wortes und der Sacramente, und verkümmert, ſoviel an ihr iſt, dem Sünder die Fülle des Troſtes, der in Luthers Lehre von der Abſolution, als einer der ganzen Kirche und jedem einzelnen Chriſten gegebenen Macht, Sünden zu vergeben, liegt. Nach Vorleſung des ganzen vorſtehenden Referats im Zuſammen⸗ hange wurde jeder einzelne Satz deſſelben ſammt den Belegen aus Luthers Schriften und den Symbolen nochmals gehört und gründlich beſprochen, und zwar verhandelte die Synode auf ſolche Weiſe über den erſten Theil des Referats, nämlich die ſechs erſten Sätze. Was den 7. und 8. Satz betrifft, ſo erklärte ſie zwar, daß dieſelben nicht in dies Referat gehören (weswegen ſie auch nicht weiter beſprochen wurden), beſchloß jedoch, daß ſie im Synodalbericht mit abgedruckt werden ſollen. Zur Beſprechung des zweiten Theils blieb leider keine Zeit übrig. Erſter Satz: Abſolution oder Losſprechung von Sünden iſt, nach Luthers Lehre, das Evangelium, ſei es, daß es Vielen, oder daß es Einzelnen verkündigt wird. Nachdem bemerkt worden war, wie überaus wichtig dieſer Satz und wie wünſchenswerth es ſei, daß wir alle über die in demſelben ausge⸗ ſprochene Wahrheit recht klar und einig werden, ſintemal in unſerer Zeit gerade auch darüber eine wahrhaft babyloniſche Verwirrung herrſche und es gewiß auch unter uns nicht an Unklarheit in dieſem Punkte fehle, ſo wurde zunächſt ausgeſprochen, daß, wenn hier die Abſolution die Predigt des Evangeliums genannt werde, damit die heil. Sacramente keineswegs aus⸗ ſondern mit eingeſchloſſen ſeien, da ja auch die Verwaltung der Sacramente eine, und zwar ſichtbare Predigt des Evangeliums ſei, daher ſie auch von den alten luth. Theologen das ſichtbare Wort genannt werden. Demnächſt erhob ſich die Frage: ob nicht der Begriff von Abſolution in der gegebenen Definition zu weit gefaßt ſei? — ob denn jede Predigt des Evangeliums wirklich eine Abſolution ſei? — Darauf ward geant⸗ wortet: Allerdings iſt jede Predigt des Evangeliums Abſolution; denn ſolche Predigt iſt ja nichts anderes, als Darreichung und Austheilung der vorhandenen und in's Evangelium gefaßten Sündenvergebung, ge⸗ ſchehe ſie nun öffentlich, an den Haufen, oder ſonderlich, an den Einzelnen.