# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1860_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 39 — nen, aus welchem ſie fließt. Ohne die Rechtfertigung wäre die Abſolu⸗ tion ein Unding. B. daraus, daß durch die reine lutheriſche Lehre von der Abſolution die Rechtfertigung nicht nur erklärt, erläutert und verherrlicht wird, als ein freies, vollkommen erworbenes Gnadengeſchenk Gottes, welches allein durch den Glauben empfangen wird, ſondern auch und vornehmlich daß durch die Privatabſolution die Lehre von der Rechtfertigung dem einzel⸗ nen Sünder recht tröſtlich und genießbar gemacht wird; denn in der Ab⸗ ſolution wird ihm die Rechtfertigung aus Gnaden nicht als eine in wei⸗ ter Ferne ſtehende, erſt durch lange Bußkämpfe und Vorbereitungen zu erringende, ſondern als eine vollkommen erworbene, durch's Wort des Evangelii einem jeden einzelnen nahe gebrachte Gabe zugeeignet. C. Noch klarer erhellet die enge Verbindung der beiden Lehren, wenn wir in's Auge faſſen, wie die Verfälſchung der Lehre von der Abſolution auch falſche Lehre von der Rechtfertigung entweder vorausſetzt, oder nach ſich zieht. Dies wird uns um ſo einleuchtender werden, wenn wir es an einzelnen Beiſpielen nachweiſen. 1. Die papiſtiſche Lehre von der Beichte, als einer Genugthuung für die Sünde, von der nothwendigen Aufzählung aller Sünden, die papiſtiſche Lehre von der Abſolution, als einer richterlichen Handlung des Beichtigers, von dem Fehlſchlüſſel, muß nothwendig dem armen Sünder den Troſt der Rechtfertigung rauben, ja die Rechtfertigung ſelbſt vernich⸗ ten, und wiederum iſt die ganze Lehre der Papiſten von der Abſolution die unausbleibliche Folge ihrer Irrlehre von der Rechtfertigung, als einer durch Verdienſt de congruo und de condigno (durch gebührliches und rechtes ganzes Verdienſt) erworbenen Gnade. 2. Die Lehre der Reformirten von einem decretum absolutum (ei⸗ nem unbedingten Rathſchluß) und einer voluntas signi et beneplaciti (einem geoffenbarten und einem geheimen Willen Gottes) macht, ähnlich dem Fehlſchlüſſel, den Troſt der Abſolution zunichte, alſo daß kein Menſch gewiß ſein kann, daß ihm durch die Abſolution des Beichtvaters ſeine Sünden vor Gott im Himmel vergeben ſeien; ferner indem ſie die Abſolution für eine leere Verkündigung der Vergebung der Sünden erklären, nehmen ſie das ordentliche Mittel, die Brücke und den Steg, wodurch die Gnade der Rechtfertigung unſer Eigenthum wird, hinweg; endlich weiſen ſie dem Glauben eine ganz falſche Stellung an, und machen ihn zu etwas die Rechtfertigung durch Gebet und innerliche Arbeit zu Erringendem, und laſſen ihn nicht ſein, was er iſt, die Hand, welche die dargebotene Gnade annimmt. Die methodiſtiſche Verwerfung der Abſolution, als einer wahrhaf⸗ ten Mittheilung der Sündenvergebung, iſt im Grunde nichts anderes, als eine Wiederholung der reformirten Irrlehre, insbeſondere muß die Vermengung der Rechtfertigung und Heiligung, der Vergebung und deren Verſicherung im Herzen, welches ein Grundzug des Methodismus iſt, die Abſolution theils unnütz machen, theils ihres Troſtes berauben. 3. Der Pietismus innerhalb der lutheriſchen Kirche hat zwar keine beſondere Lehre von der Abſolution aufgeſtellt; allein durch ſeine unevan⸗ geliſche Betonung des erſten Stückes der Buße, durch ſeine beängſtigende Claſſificirung der Seelenzuſtände, durch die mit dem Troſtamte in Miß⸗ verhältniß ſtehende Warnung vor mißbräuchlicher Aneignung der Sün⸗