# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 11 24_S39 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ſen Eliam gegeben; alſo hätte er auch in der ganzen Chriſtenheit viel herrliche, vornehme Lehrer, dieſes großen Propheten Jünger, er— weckt, durch deren heilſamen Dienſt und Fleiß er das Wort und ſeine Kirche erhalten werde, wenn ſie für die reine Lehre und Ausſendung ſeiner Arbeiter den Herrn der Ernte fleißig anrufen würden.“ — Der Kurfürſt erwiderte ihm ſogleich darauf: „Er habe ſein Schreiben empfangen und ſeine chriſtliche Bermahnung gnädig vermerkt. Wenn ſich auch der Todes— fall mit Luther zugetragen; ſo ſei er doch der tröſtlichen Zuverſicht zu Gott, dem Allmächti— gen, er werde ſeine Gnade geben, daß die reine rechtſchaffene Lehre und Grundfeſte ſeines gött— lichen Worts gnädig erhalten und gemehret werde. Er trage mit des Myeonins Schwach— heit herzlich Mitleiden, hoffe jedoch, es ſolle ihn Gott noch lange beim Leben erhalten, um der Kirche und ſeinem Worte in ſeinem Amt ferner ſo fleißig zu dienen. Wenn aber Gottes Wille wäre, ihn aus dieſem Jammerthale zu nehmen; ſo wolle er an ſeiner Statt einen frommen chriſtlichen Mann zum Pfarrer und Superintendenten verordnen, auch der Schule zu Gotha und andrer Schulen umher ſich anneh— men.“ Auch lag noch ein Zeddel dabei, worauf wörtlich alſo ſtand: „So ſind wir auch gnä— diglich geneigt, da ſich ja der Fall nach dem Willen Gottes mit Euch zutragen würde, daß Ihr von dieſem Jammerthal ſcheiden müßtet, Euer Weib und Kinder in gnädigen Befehl zu haben. Wollten wir Euch in gnädiger Mei— nung auch nicht bergen.“ So erquickte denn der HErr ſeinen Diener, der ihn ſo herzlich lieb hatte, wiederum durch die Liebe ſolcher wahren Glieder am Leibe des HErrn, wie deren eins auch der fromme Kur-— fürſt war. Auch ward ihm bald ſein Wunſch gewährt und ehe zwei Monate verfloſſen, war er Luthern nachgefolgt. Es war aber ſein Ende erbaulich, wie ſein Leben, und der Glaubenstroſt, den er nach ſchwerem Kampfe errungen hatte, und der in den Tagen ſeiner Krankheit ſein Siechbette zum Siegesbette machte, verließ ihn auch in ſeinen letzten Stunden nicht. Am 7. April 1546 ließ er ſeinen Freund, den Rector Süßbach, ſchnell zu ſich kommen und dieſer bemerkte ſo— gleich, daß ſein Letztes bevorſtände. Daher hielt er den Diaconus Heinrich Thilo, des Myconius Mitgehilfen am Evangelio und Beichtwater, bei ihm zurück und ſchickte auch nach einem andern nahen Freunde deſſelben, einem angeſehenen Bürger, Johann Portunus. Außerdem war nur die Familie des Sterben— den zugegen. Er empfing zuerſt von dem Die— ner des göttlichen Worts auf ſein Verlangen die Abſolution und wendete ſich ſodann ſogleich mit dem Gebete zu Gott: „Vater im Himmel, in deine Hände befehle ich meinen Geiſt; du haſt mich erlöſet, HErr, du getreuer Gott!“ und wiederholte dieſen Seufzer ſpäter noch zwei⸗ mal. Als er die Abſolution empfangen hatte, begann er, — es war dies aber um 12 Uhr Mittags — ſeinen Abſchied zu nehmen, indem er das Bekenntniß ſeines Glaubens ablegte, untermiſcht mit vielen wichtigen Stellen heili⸗ 39 ger Schrift von der Vergebung der Sünden durch Barmherzigkeit des himmliſchen Vaters, von dem Sieg über den Tod durch die Aufer— ſtehung Chriſti, von der Hoffnung der ewigen Herrlichkeit bei dem Vater im Himmel durch den Ausgang aus dieſem elenden Leben, deſſen er herzlich müde war. Dieſe Unterredungen dauerten von 12 bis 3 Uhr Nachmittags. Bis— weilen ruhete er, aber bald ſetzte er dieſe Ge— ſpräche fort. Zwiſchen 3 und 4 Uhr fing die Stimme an, ihm zu verſagen. Inzwiſchen wa— ren noch mehrere befreundete Perſonen herbei- gekommen. Sie alle ſahen den ehrwürdigen Mann, wie er gleich einem Simeon (deſſen Lobgeſang er zweimal ſo deutlich ausſprach, daß er alle Sylben langſamer als ſonſt die Worte, betonte), Gott dankte für ſeine Erlö— ſung. Und ſo entſchlief er in einem Alter von 55 Jahren 3 Monaten, und predigte noch mit ſeinem Tode den Umſtehenden, daß Chriſtus die Auferſtehung und das Leben ſei. Am folgenden Tage trug man ihn unter vielen Thränen zu Grabe. Der öfters genannte Rector Pancratius Süßbach hielt ihm in der Schule die lateiniſche Leicheurede, Dr. Juſtus Menius, Superintendent zu Eiſenach, die Leichenpredigt. Der HErr wolle es ſeiner Kirche auf Erden nie an ſo treuen Dienern fehlen laſſen, wie de—⸗ ren Einer Myconius war. Gewiß wird auch unter unſern Leſern fortaͤn ſein Name im Se⸗ gen bleiben. M eurer. Führt das alte Lutherthum nach Rom? (Fortſetzung.) Wir haben in voriger Nummer aus den Symbolen der lutheriſchen Kirche nachgewie— ſen, wie beſtimmt und entſchieden dieſelbe lehre, daß die Ceremonien, die von Gott weder geboten noch verboten, ſondern von Menſchen eingeführt worden ſind, Stücke der chriſtlichen Freiheit ſeien; daß alſo kein Gewiſſen daran gebunden werden ſolle, als ſei es an ſich Sünde, ſie zu gebrauchen, oder nicht zu ge— brauchen, und als könne eine Kirche ohne der— gleichen Ceremonien keine wahre Kirche ſein.“) Manche werden nun, wie bereits erwähnt, meinen, hiermit hätten wir diejenigen, welche man jetzt Altlutheraner nennt, offenbar ſelbſt gerichtet, und bewieſen, daß letztere ſonach keine wahren Lutheraner ſein könnten. Manche wer— den nun zu uns ſagen: Geht ihr Altlutheraner nicht ganz offenbar von dem 7. Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion ab? Nehmlich von dem Grundſatze, daß „zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirche nicht noth ſei, daß allenthal⸗ ben gleichförmige Ceremonien, von den Men— *) Mögen die lieben Leſer des „Lutheraner“ nicht verdrieß⸗ lich werden, daß wir dieſen Gegenſtand ſo ausführlich behan⸗ deln. Wir machen die Bemerkung, daß gerade in Bttreff die⸗ ſes Punctes ſelbſt bei denen, die der luth. Kirche und Wahr⸗ heit zugethan ſind, Unklarheit herrſcht und daß aus dieſem Grunde hier viele einander gegenüber ſtehen, die ſich die Hand rrichen ſollten zu gemeinſamem Wirken für das gleiche Ziel. Wir möchten daher gerne etwas dazu beitragen, daß wir uns gegenſeitig verſtehen lernen und — Friede werde. Wir bitten daher einen jeden Leſer dringend, das von uns hier Vorgelegte um der Wichtigkeit der Sache willen nicht zu verachten, ſon⸗ dern der ſchärſſten Prüfung zu unterwerſen. ſchen eingeſetzt, gehalten werden“? Sucht ihr nicht allenthalben den altlutheriſchen Gottes— dienſt mit allen ſeinen altherkömmlichen Cere— monien in den hieſigen Gemeinden einzufüh— ren oder aufrecht zu erhalten? Ja ſtraft ihr es nicht ſogar als einen Verrath, der an der luth. Kirche und Wahrheit begangen werde, wenn manche lutheriſche Prediger bei Verwaltung des heil. Abendmahls außer dem Nothfall an⸗ ſtatt der Hoſtien ſich des gemeinen Brodes be— dienen, oder wenn ſie das Brod, wie die Re⸗ formirten, brechen, oder Brod und Kelch den Communicanten in die Hände geben, oder die geſegneten Elemente mit einer neuen Formel ausſpenden, und dergleichen? Macht ihr alſo nicht ganz offenbar theils die Unterlaſſung, theils den Gebrauch gewiſſer Dinge, die die alte luth. Kirche in ihren öffentlichen Bekennt⸗ niſſen für freie Mitteldinge (Adia⸗ phora) erklärt hat, zur Sünde? Erhebt ihr alſo nicht, wie die Papiſten, Menſchenſatzungen zu göttlichen Geboten? Fälſcht ihr hiermit nicht die reine lutheriſche Lehre von der chriſt— lichen Freiheit? Dieſer Vorwurf, der uns ſchon von verſchie— denen Seiten her wirklich gemacht worden iſt, iſt kein geringer. Wehe uns, wenn er gegrün⸗ det wäre! Denn der Irrthum, deſſen wir hier⸗ mit beſchuldigt werden, iſt ein grundſtürzender, bei welchem die reine Lehre von der Rechtfer— tigung nimmermehr beſtehen kann. Doch man höre — und bald wird ſich zeigen, auf welcher Seite hier der Irrthum ſich finde, ob auf Sei— ten der Beklagten, oder der Kläger. Wir müſſen vor allem erklären: Diejenigen verſtehen die Lehre von der chriſtlichen Freiheit wahrlich ſchlecht, die da meinen, daß nach ſel⸗ biger Lehre der Gebrauch oder die Verwerfung von Gott weder gebotener noch verbotener Ceremonien, weil ſie an ſich Mitteldinge ſind, immer ganz gleichgültig und willkürlich ſei. Schon die Vernunft ſagt uns, daß die an ſich unſchuldigſten Dinge unter gewiſſen Umſtänden höchſt ſündlich werden können. Das erkannte ſelbſt der Heide Seneca, welcher (Lib. IV. controv. 25.) alſo ſchreibt: „uaedam, quae licent, tempore et loco mutato, non licent,““ das heißt zu deutſch: „Manches, was erlaubt iſt, iſt unter veränderten Verhältniſſen der Zeit und des Orts nicht erlaubt.“ Es können da⸗ her allerdings Fälle eintreten, in welchen Cere- monien, die an ſich Mitteldinge ſind, Mittel⸗ dinge zu ſein aufhören, Fälle, in welchen man ſich entweder durch Annahme oder durch Ver— werfung derſelben ſchwer verſündigen kann; das iſt Lehre des Wortes Gottes, und darum auch Lehre unſerer ev.-luth. Kirche. Wohl iſt es wahr, in ſeinem Gewiſſen muß der Chriſt ſeine Freiheit in allen von Gott weder gebote⸗ nen, noch verbotenen Dingen ohne die mindeſte Einſchränkung immer behaupten; über ſein Gewiſſen darf der Chriſt nie einen Men⸗ ſchen, und wäre es die ganze heil. chriſtliche Kirche, durch Menſchengebote herrſchen laſſen; wenn daher z. B. der Apoſtel die Corinther ermahnt hatte, nicht vom Götzenopfer zu eſſen: auf daß ſie „des Gewiſſens verſchonten,“ ſo ſetzt er hinzu: „Ich ſage aber vom Gewiſſen